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Februar 2010
Riester-Rente: Neues Jahr – neuer Beitrag
Jedes Jahr gibt es Änderungen bei Löhnen, Steuern und Sozialabgaben. Tritt zum Beispiel eine Gehaltssteigerung in Kraft oder verschieben sich Rechengrößen in der Sozialversicherung, kann dies Auswirkungen auf die Riester-Förderung haben. Erhöht sich etwa die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, leisten Riester-Sparer unter Umständen nicht mehr ausreichend hohe Beitragszahlungen. Nur wer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, erhält maximale Fördergelder. Beim Eigenanteil ist allerdings zu berücksichtigen, dass die staatlichen Zulagen in den Gesamtbeitrag einfließen, sodass der selbst geleistete Prämienanteil stets kleiner ist als der vierprozentige Einkommensanteil.
Förderbeitrag begrenzt
Die Höhe der Riester-Zahlungen steigt zwar mit zunehmendem Einkommen, die eigentliche Riester-Förderung ist aber gedeckelt. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro. Höhere Riester-Zahlungen bringen weder höhere Zulagen, noch ermöglichen sie größere Steuerentlastung. Dennoch kann es Sinn machen, Beiträge über 2.100 Euro pro Jahr hinaus zu überweisen. Riester-Sparer sichern sich dadurch Steuervorteile in der Auszahlungsphase und profitieren während der Sparphase von abgeltungssteuerfreiem Kapitalaufbau.
Meldung an den Produktanbieter
Normalerweise garantiert ein Dauerzulagenantrag, dass Riester-Sparer jedes Jahr Fördermittel erhalten. Ändern sich jedoch die persönlichen Verhältnisse, etwa durch die Geburt eines Kindes oder durch Gehaltszuwächse, muss man dies dem Anbieter mitteilen. Bleibt die Meldung aus, gibt es zum Beispiel keine Kinderzulage oder zu geringe Fördermittel. Wichtig ist die jährliche Einkommensprüfung. Gehaltserhöhungen sind dabei genauso zu berücksichtigen wie einmalige Sonderzahlungen. Gab es zum Beispiel eine Lohnerhöhung von drei Prozent, sollte man die Riesterzahlung adäquat anheben.
Viele Versicherungsunternehmen fragen jeweils zu Jahresbeginn ihre Kunden, ob sich die persönlichen Eckwerte geändert haben. Mit den neuen Daten berechnen sie die künftige Prämie. Bei manchen Anbietern müssen Kunden jedoch selbst aktiv werden und ihre Bank, Versicherungs- oder Fondsgesellschaft über Neuerungen informieren. Sparer, die selbst zum Taschenrechner greifen, sollten allerdings ehrlich sein und Extragratifikationen oder Weihnachts- und Urlaubsgelder nicht verschweigen. Die staatliche Zulagenstelle vergleicht nämlich die eigenen Angaben mit den Daten des Rentenversicherungsträgers. Schummeln lohnt hier nicht, denn wer keine vier Prozent einzahlt, erhält auch nicht die volle Zulage. Nachzahlungen sind zwar möglich, allerdings nur für das laufende Jahr. Rückwirkende Riester-Zahlungen sind ausgeschlossen.
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