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August 2010
Verkehrsverstoß im Nachbarland: Bußgeld jetzt auch in Deutschland fällig
Wer im Ausland mit dem Pkw unterwegs ist, der sollte wissen, was am Steuer erlaubt ist und was nicht. Denn Verkehrsverstöße sind oft deutlich teurer als hierzulande. Dabei ist es der Polizei egal, ob sie den Urlauber mit dem Mietwagen oder dem eigenen Fahrzeug ertappt – meist sind saftige Strafen fällig.
Telefonieren während der Fahrt
Wer in Italien einen Urlaubsgruß via Handy in die Heimat schicken möchte, der muss mit mindestens 155 Euro Strafe rechnen – fast das Vierfache des deutschen Bußgelds. Nachts sind die italienischen Beamten noch kleinlicher, dann verlangen sie rund ein Drittel mehr als am Tag. Ähnlich hohe Strafgelder berechnen auch die Niederlande mit 150 Euro und Norwegen mit 160 Euro. Mit geringfügig weniger geben sich die Slowakei (135 Euro) sowie Slowenien und Portugal zufrieden (je 120 Euro). Im Nachbarland Belgien kostet das Handy am Ohr während der Fahrt immerhin 100 Euro. Vergleichbare Gebühren wie in Deutschland (40 Euro) fordern die Nachbarländer Frankreich (35 Euro), Tschechien (40 Euro) sowie Österreich und Polen mit je 50 Euro. Wichtig für Autofahrer ist, dass sie selbst in Ländern, in denen das Telefonieren am Steuer nicht verboten ist (beispielsweise Schweden), Vorsicht wallten lassen. Denn rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen sind auch hier zu erwarten, wenn man mit dem Handy am Ohr einen Unfall verursacht.
Alkohol am Steuer
Richtig ungemütlich wird es, wenn man sich nach dem Genuss von Bier oder Wein ans Lenkrad setzt. In Ländern wie Tschechien, Ungarn, Kroatien, Rumänien und Estland gilt ein striktes Alkoholverbot. Wer hier erwischt wird, der muss teilweise mit sehr empfindlichen Strafen rechnen. So fordert Estland mindestens 1.150 Euro und Tschechien 970 Euro Bußgeld. Mit 375 Euro fällt die Strafgebühr in Ungarn vergleichsweise bescheiden aus. Nahe Null liegt die Alkoholgrenze in Norwegen und Polen. Wer hier mehr als 0,2 Promille im Blut hat, der muss mit wenigstens 750 bzw. 145 Euro Strafe rechnen. Hohe Bußgelder sind auch in den Nachbarländern Schweiz und Italien fällig: Die Eidgenossen berechnen mindestens 410 Euro, Italien 540 Euro. Wobei unsere südlichen Nachbarn in der Nacht die Strafe um ein Drittel verteuern. Besonders schmerzhaft werden Alkoholsünder in Zypern und Großbritannien bestraft: Die Mittelmeerinsel fordert 1.700 Euro Bußgeld, die Nordsee-Atlantikinsel sage und schreibe 5.500 Euro! Einziger Trost: Die kritische Promillegrenze überschreiten Großbritannien-Urlauber erst ab 0,8 Prozent.
Bußgelder jetzt europaweit fällig
Wer glaubt, er kann sich um die Zahlung eines ausländischen Knöllchens drücken, der wird bald ein böses Erwachen erleben. Denn zum 1. Oktober 2010 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das die Ahndung von Verkehrsverstößen über die Grenzen des Urlaubslandes hinaus ermöglicht. Im Ausland verhängte Bußgelder werden dann auch von deutschen Behörden verfolgt. Wie der Auto-Versicherer DA Direkt mitteilt, können bereits Fahrverstöße zwischen Juni und September 2010 verfolgt werden, obwohl das Gesetz erst zum Oktober in Kraft tritt. Dies ist dann der Fall, wenn der Bußgeldbescheid erst nach dem 30. September bei den zuständigen Behörden eintrudelt. Eine Vollstreckung ist dann aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten möglich, sobald die Bußgeldhöhe mehr als 70 Euro beträgt. Das Strafgeld darf der Staat behalten, der es eingetrieben hat.
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