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Juli 2008
Private Altersvorsorge: Inflationsausgleich nicht vergessen!
Bei Politikern und Wirtschaftsfunktionären schrillen die Alarmglocken: Die Inflationsrate erreicht die 4-Prozent-Marke. Das bedeutet rasante Geldentwertung. Die Europäische Zentralbank bemüht zwar sich die Inflation einzudämmen, doch bislang mit mäßigem Erfolg. Vorsorgesparer sollten die Gefahren ernst nehmen. Da die Inflation einen Teil des Sparkapitals aufzehrt, fällt die anvisierte Zusatzversorgung im Alter geringer aus als angenommen.
Wichtig ist, die Zusatzrente nicht nach aktueller Kaufkraft zu kalkulieren. Schon zwei Prozent jährliche Inflation bewirken, dass 1.000 Euro Ersparnis in 20 Jahren nur noch einen Gegenwert von 673 Euro besitzen, binnen dreißig Jahren halbiert sich beinahe die Kaufkraft. Die langfristige Vermögensbildung sollte daher einen ausreichenden Inflationsschutz vorsehen. Zwei Wege sind möglich: Produkte mit jährlicher Beitragsdynamik oder das Kalkulieren mit einem entsprechend höheren Endkapital.
Klassische Produkte mit eingebauter Inflationsdynamik sind private Lebens- und Rentenversicherungen. Sie sehen fast immer eine jährliche Beitragssteigerung vor, damit sich die Finanzkraft des Vorsorgeprodukts im Lauf der Zeit nicht verschlechtert. Zwar geht bei der Beitragsdynamik stets ein Teil des Geldes in Form von Abschlusskosten verloren, dennoch sind Sparer auf der sicheren Seite. Eine Dynamik von zwei bis drei Prozent dürfte sich als wirkungsvoller Inflationsschutz erweisen.
Bei Bank- und Fondssparplänen ohne Einzahlungsdynamik ist das Sparergebnis im vorhinein entsprechend höher zu kalkulieren. Dazu ist eine Hochrechnung nötig. Angenommen, die monatliche Zusatzrente soll aus heutiger Sicht 400 Euro betragen, dann benötigt man auf Distanz von zwanzig Jahren und zwei Prozent durchschnittlicher Inflation einen Auszahlungsbetrag von 600 Euro, um die heutige Kaufkraft zu erreichen. Auf Sicht von dreißig Jahren sind bereits 720 Euro notwendig. Zur Kalkulation eignet sich folgende Faustformel: Zwei Prozent Inflationsrate erfordern auf Zwanzigjahressicht den 1,5-fachen Auszahlungsbetrag. Auf Dreißigjahresicht müssen Sparer mit dem 1,8-fachen kalkulieren. Bei späterem Rentenbeginn sollte man mit dem doppelten Auszahlungsbetrag planen.
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