Kontomissbrauch: Wichtigste Regeln gegen Datenklau und unberechtigte Abbuchungen

Phishingmails an den Privat-PC, Datenklau bei der Telekom und versteckte Kameras an Geldautomaten – überall versuchen Ganoven an sensible Bankdaten zu kommen. Die Kontoverbindungsdaten werden dann meist für unberechtigte Abbuchungen von Girokonten verwendet. Welche Vorsichtsmaßnahmen können Verbraucher ergreifen und wie sollten Geschädigte reagieren?

Die häufigsten Datenfallen
Viele Menschen gehen leichtfertig mit ihren Bankdaten um. Wer zum Beispiel bei dubiosen Gewinnspielen oder bei Werbeanrufen seine Bankverbindung preisgibt, der ebnet der missbräuchlichen Verwendung dieser Daten bereits den Weg. Auch die rege Teilnahme an Rabattsystemen und Kundenbindungsprogrammen sehen Datenschützer kritisch. „Verbraucher sollten auf Geschäfte verzichten, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen“, rät Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte. Die Devise müsse lauten: Wen ich nicht kenne, der bekommt keine Daten. Datensparsamkeit sei der beste Datenschutz.

Datensicherheit hat auch beim Geldabheben am Automaten oder beim Bezahlen mit EC-Karte Priorität. Die Eingabe der PIN-Nummer sollte grundsätzlich verdeckt erfolgen. Am besten man hält die freie Hand oder einen Gegenstand (Handtasche, Schal etc.) über das Tippfeld oder beugt sich mit dem Oberkörper nach vorn. Auf diese Weise verhindert man, dass Diebe über die Schulter schauen können und anschließend versuchen, die Karte zu entwenden. Beim Geldabheben an Bankautomaten sollte man auf genügend Sicherheitsabstand achten. Fühlt man sich beobachtet oder bedrängt, dann lieber den Auszahlungs- oder Überweisungsvorgang abbrechen und einen anderen Automaten suchen. Beim Öffnen der Eingangstür zu einer Bank, etwa um Geld am Automaten abzuheben, wird das Institut niemals die Geheimzahl verlangen. Die Tür öffnet sich stets automatisch, wenn die EC- oder Kreditkarte durch den Leseschlitz gezogen wird. Sollte der Kunde aufgefordert werden, seine Geheimzahl einzugeben, ist etwas faul! 

An öffentlich zugänglichen Automaten versuchen betrügerische Banden immer wieder Attrappen mit Tastenfeld und Kartenschlitz zu installieren. Schiebt der Kunde hier seine Karte ein und tippt die Geheimzahl in die Tastatur, registriert ein Chip in der Attrappe die Zahlen. Daher: Vorab den Geldautomat in Augenschein nehmen und am Kartenschlitz rütteln. Ist der Vorsatz locker, lieber die Finger von diesem Automaten lassen und Meldung erstatten. Außerdem: Kommt die Karte nach dem Einstecken nicht wieder aus dem Automaten heraus, sofort das Problem der Bank melden und die Karte sperren lassen.

Was ist verboten, welche Strafen drohen?
Wer unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet, zum Abruf mittels automatisierter Verfahren bereithält oder sich aus automatisierten Verarbeitungen Daten verschafft oder durch unrichtige Angaben erschleicht, der macht sich strafbar. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht aktuell Bußgelder zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro vor. Selbst Freiheitsstrafen sind möglich. Wer gegen Entgelt oder in der Absicht, sich zu bereichern oder andere zu schädigen, Datenmissbrauch betreibt, der kann mit Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Wie kann man sich gegen unberechtigte Abbuchungen wehren?
Betroffene fordern ihre Bank schriftlich unter Festsetzung einer Frist auf, die unrechtmäßige Abbuchung rückgängig zu machen. Wichtig dabei sind die Angabe des Buchungsdatums, des Buchungstextes sowie des Betrags.

Werden Beträge vom Konto abgebucht, obwohl die Rechtsgrundlage dafür längst erloschen ist, etwa beendete Miet- oder Versicherungsverträge, kann man das Geld zurückbuchen lassen. Ein Anruf bei der Bank genügt. Alle Kontenbelastungen, die auf der Basis von Einzugsermächtigungen erfolgen, können ohne Begründung rückgängig gemacht werden. Die meisten Banken räumen dafür vier bis sechs Wochen Zeit ein, längeres Schweigen werten sie als stillschweigendes Einverständnis der Abbuchung. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass ein Widerspruch auch ohne Einhaltung einer Frist zulässig ist (Aktenzeichen: XI ZR 258/99).

Verlust der Geldkarte sofort melden
Geht eine Karte verloren oder wird sie gestohlen, ist der Verlust sofort anzuzeigen. Um die Sperrung zu erleichtern, sollte man sich die Kartennummer separat notieren und immer bei sich führen. Tipp: Die Sperrrufnummern im Handy abspeichern, damit man im Ernstfall sofort reagieren kann. Wichtig: Kartensperrung auch der Polizei melden, damit ein Vermerk in der zentralen Sperrdatei des Einzelhandels (KUNO) erfolgen kann.
In Deutschland gibt es zwei zentrale Sperrnotrufnummern: 

  • Für Maestro-Karten (EC-Karte): 01805/021 021 
  • Für Kreditkarten: 116 116 bzw. aus dem Ausland: 0049/116-116. Manche Banken bieten eigene Sperrrufnummern für Kreditkarten. So kann man die Ö-Card Mastercard der Credit Europe Bank rund um die Uhr unter Tel. 069/7933 1910 sperren lassen.

 

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