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November 2009
Bankkundenrechte: Neue Regeln für Überweisungen und Kartenverluste
In den vergangenen Wochen haben Banken und Sparkassen Briefe an ihre Kunden versandt, in denen die geänderten Geschäftsbedingungen ab November 2009 ausführlich dargestellt wurden. Die deutschen Geldinstitute setzen damit die neue Zahlungsdienste-Richtlinie der EU in nationales Recht um. Für Verbraucher bringen die neuen Regeln zahlreiche Vorteile, nur beim Überweisungsverkehr sollten Sie künftig stärker acht geben.
Schnellerer Zahlungsverkehr
Auslandsüberweisungen in Euro müssen nunmehr binnen drei Werktagen ausgeführt sein, beleghafte Überweisungen, zum Beispiel am Bankschalter, dürfen einen Tag länger dauern. Damit gelten einheitlich festgelegte Ausführungsfristen. Erfolgt die Überweisung in einer anderen Währung, darf diese maximal vier Werktage dauern. Die EU hat außerdem die Messlatte für die kommenden Jahre höher gelegt: Ab 2012 dürfen Online-Überweisungen in Euro nur noch einen Arbeitstag dauern, papierhafte Belegüberweisungen höchstens zwei Tage.
Augen auf bei Überweisungen
Geht ein Überweisungsauftrag bei der Bank ein, so muss dieser unwiderruflich ausgeführt werden. Nachträgliche Stornierungen, zum Beispiel weil man kurzfristig einen Fehler in der Kontonummer feststellt, sind künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bankkunden übernehmen damit die volle Haftung für ihre Überweisung. Dies erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, zumal bei allen Überweisungen künftig nur noch Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben sind, der Name des Empfängers ist nicht mehr erforderlich. Damit verschwindet diese zusätzliche Kontrollmöglichkeit. Aufpassen muss man auch bei Sepa-Überweisungen. Bei dieser Überweisungsform wird anstelle der nationalen Kontonummer die internationale Kontonummer angegeben. Diese IBAN-Nummer ist bis zu 34 Ziffern lang und damit sehr fehleranfällig. Das gleiche gilt für die achtstellige Bankleitzahl. Sie wird durch die bis zu elf Ziffern lange BIC-Kennziffer ersetzt – auch hier lauert verstärkt der Fehlerteufel.
Geringere Haftung bei Geldkarten
Geht eine Bankkarte verloren oder wird sie gestohlen, haften Karteninhaber bei finanziellen Schäden zukünftig mit maximal 150 Euro. Alles was über dieser Grenze liegt, übernimmt die Bank. Das gilt nach Informationen des Bundesverbandes deutscher Banken jedoch nur für Schäden, die vor der Kartensperrung eintreten. Sobald die Karte gesperrt ist, erhalten Kunden wie bisher den kompletten Schaden ersetzt.
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