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August 2006
Darlehen unter Angehörigen: Mit dem Kreditvertrag auf der sicheren Seite
Geld borgen bei Oma oder der besten Freundin funktioniert meist unkompliziert. Bleibt der Betrag überschaubar, wird kaum ein Angehöriger oder guter Bekannter die Bitte abschlagen, schließlich garantiert das enge Vertrauensverhältnis die Rückzahlung des Geldes. Der Kreditnehmer profitiert von geringen Zinsen und großzügigen Tilgungsterminen – wenn überhaupt welche vereinbart werden.
Doch was passiert, wenn der Schuldner das Geld nicht oder nur teilweise zurückzahlt? Meist existieren keine Unterlagen, keine schriftlichen Vereinbarungen, an die man sich halten könnte. Kommt es zum Streit steht Aussage gegen Aussage. War bei der mündlichen Vereinbarung des Kredits sowie bei der Geldübergabe keine dritte Person anwesend, gehen Gläubiger nicht selten leer aus. Handelt es sich nur um einen kleinen Geldbetrag, lässt sich die Sache eventuell verschmerzen. Gehen die geborgten Beträge jedoch in die Tausende, ist nicht nur der finanzielle Verlust beträchtlich, sondern auch die freundschaftliche Beziehung endet abrupt.
Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie Missverständnisse von vornherein ausschließen. Am besten geht dies, wenn Sie Kreditbedingungen vereinbaren und diese schriftlich fixieren. Unter Angehörigen oder Freunden sollte dies eigentlich kein Problem sein. Außerdem sind beide Parteien damit auf der sicheren Seite. Ab welchem Betrag eine schriftliche Vereinbarung notwendig ist, liegt im eigenen Ermessen. Ein gewichtiges Kriterium sollte aber die Finanzkraft des Schuldners sein. Geht er mit dem Darlehensbetrag bis an seine finanzielle Leistungsgrenze, ist Vorsicht geboten.
Ausgestaltung des Darlehensvertrages:
Der Darlehensvertrag sollte Angaben enthalten, aus denen die Rechte und Pflichten von Geldgeber und Schuldner eindeutig hervorgehen. Wird das Geld nicht innerhalb der im Vertrag festgelegten Zeit zurückgezahlt, kann der Gläubiger den Vertrag kündigen und seine Außenstände vor Gericht einfordern. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
Diese Punkte sollte der Kreditvertrag beinhalten:
• Vertragsparteien: Name und Anschrift des Kreditgebers und -nehmers
• Darlehensbetrag: Die Höhe der geliehenen Summe
• Zinssatz und Rückzahlungszahlungszeitpunkte
• Rückzahlungsbedingungen: Raten- oder Einmalzahlung? Höhe der Ratenzahlung
• Rückzahlungsfrist: anvisiertes Tilgungsende
• Kündigungsmöglichkeiten: Kündigungsfrist; Gründe für eine außergewöhnliche Kündigung etc.
• Sicherheiten: Was passiert, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird? Welche Sicherheiten kann er bieten?
• Endsumme: Gesamtbetrag des Darlehens inklusive Zinsen
• Unterschriften beider Parteien
Schwierig wird es, wenn der Schuldner arbeitslos und zahlungsunfähig ist. Er genießt eine relativ hohe gesetzliche Pfändungsgrenze, bis zu der er sein Einkommen zunächst für sich beanspruchen darf. Bei Ledigen beträgt sie derzeit 940 Euro im Monat. Erst darüber hinausgehende Einkünfte dürfen zu Gunsten des Gläubigers gepfändet werden. Tipp: Die Kreditabsicherung muss nicht zwingend gegen Geld erfolgen. Der Schuldner kann als Sicherheit auch sein Auto, Wertgegenstände oder Wertpapiere anbieten.
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