Credit Europe Bank Newsletter: Februar 2011
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Vermögen auf Rekordniveau: Sparwillen macht Deutsche immer reicher

Ende 2010 betrug das Bruttogeldvermögen in Deutschland 4,88 Billionen Euro. Damit hat jeder Bundesbürger knapp 60.000 Euro auf der hohen Kante – rund 2.000 Euro mehr als Ende 2009. Hauptgrund für den Vermögenszuwachs sind entgegen weit verbreiteter Vermutung nicht Zins-, Dividenden- und Kursgewinne, sondern vielmehr der enorme Sparwillen der Deutschen. Rund zwei Drittel des Geldzuwachses gehen auf das Konto neu zugeflossener Anlagemittel. Wie die Studie „Aktuelles Geldvermögen in Deutschland“ errechnete, sind 2010 etwa 150 Milliarden Euro gespart worden, während nur etwa 70 Milliarden Euro durch Kapitalgewinne entstanden sind. Das hohe Sparvolumen im Jahr 2010 resultiert aus einer höheren Sparquote (11,3 Prozent 2010 gegenüber 11,1 Prozent 2009), dem Zuwachs an verfügbaren Einkommen um etwa 2,6 Prozent sowie dem allgemeinen Beschäftigungszuwachs.
Anleger agieren vorsichtig
Auch wenn die konjunkturelle Erholung und steigende Einkommen die Sparer zunehmend optimistisch stimmen, bleiben die Anlageentscheidungen von Vorsicht geprägt. So landete 2010 das meiste Geld in kurzfristig verfügbaren Anlageformen wie auf Tagesgeldkonten. Hier umfasst der Gesamtbestand inzwischen rund 750 Millionen Euro. Andererseits kehrten allein im zweiten Halbjahr 2010 eine halbe Million Sparer der Börse den Rücken. Trotz vergleichsweise niedriger Sparzinsen ziehen Anleger offensichtlich sichere Bankrenditen den spekulativen schwankungsanfälligen Börsengewinnen vor.
Tagesgeld: Attraktiver Geldparkplatz
Tagesgelder vereinen mehrere Vorteile: Sie bieten Kapitalsicherheit, reale Zinsgewinne und absolute Flexibilität. Anleger können jederzeit über ihr Geld verfügen. Tagesgeldkonten sind sowohl für die Einmalanlage als auch für Sparpläne geeignet. So kann man per Überweisung vom Girokonto jeden Monat einen kleinen Betrag zurücklegen. Sollte mal kein Geld übrig sein, setzt man den Sparvorgang einfach aus – ein Vorteil, den starre Banksparpläne häufig nicht bieten. Wichtig ist, dass der angebotene Zinssatz vom ersten Euro an gilt und nicht erst ab einem bestimmten Mindestbetrag. Zudem sollten nicht nur Neukunden vom beworbenen Höchstzins profitieren.
Festgeld: Höhere Rendite als mit Rentenfonds
Festgelder und Sparbriefe bieten neben Kapitalsicherheit feste, garantierte Zinsen. Die Höhe der Zinsen wird für die gesamte Anlagedauer festgeschrieben und der Ertrag regelmäßig, meist jährlich, ausgezahlt. Somit lässt sich das Sparergebnis bereits im Vorfeld genau kalkulieren. Bei hohem Zinsniveau lohnen sich solche Sparformen ganz besonders, denn sie garantieren lukrative Renditen über Jahre hinweg. Doch auch bei weniger hohem Zinsniveau lohnt der Vergleich mit alternativen Sparformen. Betrachtet man etwa die Rendite schwankungsarmer, sicherer Euro-Rentenfonds, so stellt man fest, dass Festgelder auch unter gegebenen Umständen attraktive Renditen erwirtschaften. Nach Angaben des Fondsbranchenverbandes BVI schafften Euro-Rentenfonds mit kurzlaufenden Anleihen auf Sicht der letzten drei Jahre eine Durchschnittsrendite von 2,2 Prozent, auf Sicht der letzten zwölf Monate stehen gar nur 1,0 Prozent zu Buche. Dreijährige Festgelder verzinsen sich hingegen bei der Credit Europe Bank aktuell mit 3,0 Prozent. Tipp: In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase sollte man überschaubare Laufzeiten von zwei bis drei Jahren bevorzugen. So kann man bei steigenden Zinsen in angemessener Zeit in besser goutierte Anlagen umschichten. Wichtig ist, dass der angebotene Zinssatz oberhalb der Inflationsrate liegt, idealerweise mit etwas Spielraum, falls der Marktzins überraschend schnell steigt.
Steuererklärung 2010: Welche Kosten können Kapitalanleger absetzen?

Kapitalerträge bleiben bis zum Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro je Anleger von den Finanzämtern unberücksichtigt. Für alle Gewinne über diesem Betrag greift die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Hat die Bank allerdings zu viel Zinserträge ans Finanzamt abgeführt, etwa weil kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vorlag, kann man die einbehaltenen Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurückholen. Dazu sind die fraglichen Beträge in die „Anlage KAP“ einzutragen und die Jahresbescheinigung der Bank im Original beizulegen. Darüber hinaus bestehen weitere, legale Steuer-Sparmöglichkeiten:
Wertpapierkosten
Beim Handel mit Wertpapieren und Fondsanteilen fallen in der Regel Gebühren an. Banken berechnen Transaktionsspesen, Limitgebühren oder Provisionen; der Börsenplatz fordert Courtagen für den Makler oder das Computersystem. Zusätzlich können Telefonkosten anfallen, etwa bei Börsenaufträgen via Handy, Fax oder Festnetz. Für diese Ausgaben können Anleger Belege sammeln und die Kosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Ausgaben schmälern realisierte Kursgewinne, Dividendenzahlungen und andere Kapitalerträge. Fondssparer sollten sich zudem gezahlte Ausgabeaufschläge beim Fondskauf anrechnen lassen. „Dadurch vermindert sich der steuerpflichtige Gewinn oder vergrößert sich der Verlust“, erläutert Peter Kauth von steuerrat24. Die Aufwendungen sind in dem Jahr abziehbar, in dem der Verkaufserlös zufließt. Das bedeutet: Wer Ende 2010 Fondsanteile verkauft und die Gewinne Anfang 2011 vereinnahmt hat, kann die gezahlten Ausgabenaufschläge und Verkaufsgebühren erst in diesem Jahr verrechnen.
Depotgebühren und Vermögensverwaltung
Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren sind seit 2009 nicht mehr als Werbungskosten absetzbar. Allerdings wirken sich Anschaffungs- und Veräußerungskosten bei der Ermittlung des Gewinns steuermindernd aus. Diese Transaktionskosten sind in vielen Vermögensverwaltungsverträgen bereits mit der Jahrespauschale abgegolten. In diesen Fällen spricht man auch von „all-in-fee“. Da die Jahrespauschale keinem konkreten Geschäft zugeordnet werden kann, wird unterstellt, dass sie zu etwa 50 Prozent aus Transaktionskosten besteht. Diesen Anteil stellen Banken jetzt in den Verlusttopf bei der Aktiengewinnermittlung ein, so dass er sich steuermindernd auswirkt. Allerdings dürfen dann keine Einzelveräußerungskosten mehr zusätzlich berücksichtigt werden. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn weiterberechnete Spesen Dritter berechnet worden sind. Tipp des Steuerexperten: „Diese Regelung ist auch bei Beratungsverträgen mit Banken anwendbar.“
Abschlussgebühren Lebensversicherung
Bei Verträgen ab 2005 vermindern die Abschlusskosten, die üblicherweise mit den Versicherungsbeiträgen finanziert werden, den steuerpflichtigen Kapitalertrag bei Fälligkeit oder Verkauf der Police. Bei Kündigung (Rückkauf) in den ersten Jahren kann der Erlös negativ sein. In diesem Fall ist der Betrag als negative Einnahme aus Kapitalvermögen steuermindernd ansetzbar. Steuerfachmann Kauth weist diesbezüglich auf eine Besonderheit hin: „Wer eine Vermittlungsprovision separat an einen Vermittler gezahlt hat, der kann diesen Betrag nicht im Jahr der Zahlung als Werbungskosten absetzen, sondern erst im Jahr der Fälligkeit von der Versicherungssumme abziehen.“ Sie vermindert also erst Jahre später den steuerpflichtigen Unterschiedsbetrag zwischen Kapitalauszahlung und Summe der gezahlten Beiträge.
Geldautomaten: Banken müssen Gebühren offen legen

Bis vor kurzem verlangten einige Geldhäuser von Fremdkunden, die an ihren Automaten Bargeld abhoben, bis zu zehn Euro Gebühr – in Ausnahmefällen sogar mehr. Damit soll nun Schluss sein. Der Gesetzgeber hat reagiert und schreibt vor, dass künftig jeder Automat anzeigen muss, was die Fremdabhebung kostet. Der Gebührenausweis erfolgt entweder durch einen Aufkleber am Geldautomaten oder durch Angabe der Kosten im Automaten selbst. Ist der Betrag dem Bankkunden zu teuer, kann er den Vorgang abbrechen und sich eine andere Bank suchen.
Die neue Transparenz hat bereits Wirkung gezeigt. Der große Wettbewerbsdruck veranlasste Banken mit Spitzenpreisen zwischen zehn und 20 Euro für eine Fremdabhebung, die Kosten deutlich zu reduzieren. Von einigen Genossenschaftsbanken wurde beispielsweise bekannt, dass sie die Preise von 15 Euro auf rund zwei Euro herunterschraubten. Die bislang verbraucherfreundlichste Lösung fanden die privaten Banken: Sie einigten sich darauf, nur noch maximal 1,95 Euro Gebühr pro Fremdabhebung zu berechnen. Dagegen tut sich der öffentliche Bankensektor mit Preissenkungen bzw. der Einigung auf eine Obergrenze weiterhin schwer. Viele Sparkassen berechnen nach wie vor zwischen vier und fünf Euro Abhebegebühr berechnen, die Preise genossenschaftlich organisierter Banken liegen im Schnitt knapp darunter.
Verbraucherschützer geißeln die Preise als weiterhin zu hoch. „Die Gebühren von 1,95 Euro, die Privatbanken nehmen, müssten der Maßstab sein“, fordert etwa Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Schließlich lägen die tatsächlichen Kosten lediglich zwischen 30 und 70 Cent je Abbuchung. Die öffentlichen Geldinstitute, die die Masse der Geldautomaten im Bundesgebiet betreiben, beteuern aber, dass gerade bei geringer Automatenauslastung, etwa im ländlichen Raum, deutlich höhere Kosten anfallen.
Fremdgebühr wird direkt abgebucht
Neu geordnet wurde auch das System der Gebührenverteilung unter den Banken. Bislang forderten die Geldinstitute die Abhebegebühr von der Bank des Fremdkunden an. Diese buchte den Betrag von ihrem Kunden ab und überwies das Geld. Manchmal hatten Kunden dabei den Vorteil, dass ihr Geldhaus einen Teil der Gebühr selbst übernahm und daher nur einen geringen Betrag abbuchte, also von beispielsweise angeforderten zehn Euro nur vier an den Kunden weitergab. Dieses Verrechnungssystem wurde jetzt abgeschafft. Das Institut, bei dem abgehoben wird, zieht die veranschlagte Gebühr nunmehr direkt vom Konto des Fremdkunden ein. Da die Automatengebühren insgesamt gesunken sind, haben die meisten Banken die Gebührendeckelung bzw. die Übernahme von Teilbeträgen inzwischen eingestellt.
Altersvorsorge: Gesetzliche Renten verlieren an Kaufkraft

Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müssen Deutschlands Senioren mit immer geringeren Einkommen rechnen. Nullrunden, minimale Rentenanhebungen und Inflation schmälern den Wert der Rentenzahlungen. Nach einer Nullrunde 2010 werden die geringen Rentenanhebungen, die 2011 und 2012 in Aussicht stehen, nicht reichen, den Kaufkraftverlust auszugleichen, so die Berliner Forscher. Die Anhebung der gesetzlichen Rente wird dieses Jahr voraussichtlich 1,0 Prozent betragen, im kommenden Jahr liegt sie nach Schätzungen des DIW-Konjunkturchefs Ferdinand Fichtner bei 0,4 Prozent. Zum Vergleich: Für dieses Jahr rechnen Experten mit einer Inflationsrate von 1,7 Prozent, für 2012 mit 1,6 Prozent. Unterm Strich wird es demnach drei Jahre in Folge zu realen Kaufkraftverlusten der Rentner kommen. Bereits in den Jahren 2004 bis 2006 mussten Rentner drei Nullrunden in Folge hinnehmen.
Vorzeitiger Rentenbeginn schmälert Ruhestandsgeld
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, verweist auf weitere Belastungen: „Zusätzlich zur Geldentwertung kommen höhere Ausgaben für Krankenkassenbeiträge auf Rentner zu.“ Mascher fordert daher, die Rentenentwicklung wieder an die Lohnentwicklung zu koppeln. Rentenabschläge entstehen auch durch vorzeitigen Renteneintritt. So sind zuletzt 48 Prozent der Frauen und 41 Prozent der Männer früher in den Ruhestand gegangen als vorgesehen. Im Jahr 2000 lagen diese Zahlen noch bei 16 bzw. 13 Prozent. Die durchschnittliche Rentenminderung durch vorzeitigen Rentenbezug betrug 2009 immerhin 117 Euro. Hintergrund: Jeder Monat, den ein Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand eintritt, verursacht einen dauerhaften Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Um im Alter nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten zu müssen, wollen viele Bundesbürger ihre private Altersvorsorge aufstocken. Welche Form der Zusatzrente bietet sich an?
Vorsorgen mit öffentlicher Unterstützung
Arbeitnehmern, Beamten und vielen nicht berufstätigen Ehegatten hilft der Staat beim Vorsorgen, indem er Riester-Förderung zahlt. Hierbei erhalten Vorsorgesparer 154 Euro Grundförderung sowie für jedes kindergeldberechtigte Kind je nach Geburtsjahr 185 bzw. 300 Euro Kinderzulage. Die volle Förderung erhalten Einzahler, die vier Prozent ihrer rentenpflichtigen Vorjahreseinkünfte in den Vertrag überweisen. Eigenbeitrag plus staatliche Zulagen können Riester-Sparer bis zur Höhe von 2.100 Euro zusätzlich als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. Ist der Steuernachlass höher als die erhaltenen Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut. Bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro sind beispielsweise 1.600 Euro Riester-Beitrag zu leisten, um die Maximalförderung zu erhalten. Allerdings verringern die Zulagen den geforderten Eigenbeitrag. Ein Riester-Sparer mit zwei Kindern, der insgesamt 639 Euro Fördergelder erhält, braucht statt 1.600 nur 961 Euro aus eigener Tasche einzuzahlen. Im Lauf von 20 Jahren kassiert er insgesamt 12.780 Euro an Fördergeldern. Zwei Varianten mit lebenslanger Rentenzahlung bieten sich an: die klassische Rentenversicherung und die fondsgebundene Police.
• Klassische Rentenversicherung: Vorsichtige Riester-Sparer sind mit einer klassischen Rentenversicherung auf der sicheren Seite. Sie gewährt garantierte Mindestzinsen von aktuell 2,25 Prozent plus Ertragsüberschüsse der Gesellschaften. Ein 30-jähriger, der bis zu seinem 65. Lebensjahr monatlich 100 Euro in den Vertrag einzahlt (30.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen), erhält auf Basis heutiger Kaufkraft bei ertragreichen Gesellschaften gut 200 Euro garantierte Monatsrente. Erfreulich: Die prognostizierten Rentenleistungen liegen mit 350 bis 400 Euro fast doppelt so hoch.
• Fondsgebundene Rentenversicherung: Lange Laufzeit und die Fokussierung auf Aktien ermöglichen Riester-Fonds höhere Gewinne als klassische Rentenversicherungen. Wegen der Börsenschwankungen gewähren die Gesellschaften allerdings keine Rentengarantie. Versicherungen und Fondsgesellschaften versuchen die angepeilten Renditen von sechs bis sieben Prozent mittels Derivaten und Rentenpapieren sicher zu stellen. Fondssparpläne ohne Riester-Förderung können zwar die gleichen Renditen erreichen, Riester-Produkte besitzen aber zusätzliche Pluspunkte: Zum einen verschaffen die staatlichen Zulagen über Jahre einen Netto-Ertragsvorteil, zum anderen sind die Sparpläne abgeltungssteuerfrei. Am Sparende darf das Finanzamt nicht 25 Prozent des Ertrags kassieren wie bei ungeförderten Fondssparplänen. Dritter Pluspunkt ist die gesetzlich festgeschriebene Verlustfreiheit. Riester-Anbieter müssen die eingezahlten Beiträge plus die staatlichen Zulagen zu Rentenbeginn garantieren. Sparer, die 35 Jahre lang monatlich 100 Euro einzahlen, können bei sechs Prozent Fondsrendite eine Monatsrente zwischen 400 und 500 Euro erwarten. Die Rentenunterschiede können je nach Gesellschaft und Anlagekonzept deutlich ausfallen.
Kosten und Renditen abwägen
Das Manko fast aller Lebens- und Rentenversicherungen besteht in hohen Kosten. Sowohl Abschlussgebühren als auch laufende Kosten zehren bis zu einem Fünftel der Beitragszahlungen auf. Als kostengünstig erweisen sich häufig Direktversicherungen. Weniger Kosten als Versicherungsverträge verursachen Banksparpläne, die es auch mit Riester-Förderung gibt. Kunden zahlen weder Abschluss- noch Verwaltungsgebühren, allerdings liegen die von den Banken gewährten Zinsen – insbesondere in Niedrigzinsenphasen – unter denen von Riester-Policen. Eine eindeutige Antwort, welche Sparform am Ende mehr bringt, gibt es leider nicht. Die Rentabilität des Vertrags hängt vom Anbieter und von den sich ständig ändernden Marktbedingungen ab.