Credit Europe Bank Newsletter: Januar 2011
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Festgeld und Tagesgeld: Welche Laufzeit verspricht hohen Ertrag?

Bis zu einem halben Prozentpunkt reichen die jüngsten Erhöhungen der Festgeldzinsen. So verbesserte sich beispielsweise das 2-jährige Festgeld der Credit Europe Bank auf 2,75 Prozent Zinsen, für drei Jahre steht seit längerer Zeit wieder eine drei vor dem Komma. Laut Zinsranking des Vergleichsportals biallo.de gehört die Credit Europe Bank damit zu den Top-Anbietern in Deutschland.
Für Sparer stellt sich die Frage, welche Laufzeit sie angesichts der florierenden Wirtschaft und möglicher Leitzinsanhebungen für ihre Festgeldanlage wählen sollten? Die Entwicklung der Sparzinsen ist bedauerlicherweise nicht vorhersehbar, doch kurz- bis mittelfristige Laufzeiten scheinen derzeit empfehlenswert.
Zinsertrag gibt Anhaltspunkte
Um ein Gespür dafür zu bekommen, welche Festgeld-Laufzeit angemessen sein könnte, sollten Anleger die Konditionen verschiedener Lauflängen miteinander vergleichen und den möglichen Ertrag bestimmen. Wer beispielsweise 10.000 Euro für 3 Jahre anlegen möchte, der erzielt bei einem Zinssatz von 3,0 Prozent einen Ertrag von 927 Euro, vorausgesetzt die jährlich ausgeschütteten Zinsen werden zu gleichen Konditionen wieder angelegt.
Termingelder mit kürzerer Laufzeit werden in der Regel niedriger verzinst. Erhält der Anleger beispielsweise für einen zwölfmonatigen Zeitraum nur 2,0 Prozent Guthabenzinsen, so würde er inklusive Zinseszins bei dreimaliger Anlage zu gleichen Zinsen nach 36 Monaten lediglich über einen Ertrag von 612 Euro verfügen. Um ebenfalls auf 927 Euro zu kommen, müsste der Zinssatz in den Folgejahren deutlich ansteigen, etwa auf 3,0 Prozent im zweiten Anlagejahr und auf 4,0 Prozent im dritten Jahr. Allerdings würde selbst bei Wiederanlage der vereinnahmten Zinsen das kumulierte Sparergebnis mit 926 Euro den Ertrag der dreijährigen Festgeldanlage immer noch knapp verfehlen. Jeder Zehntelpunkt Zins darunter brächte im Vergleich zum 3-jährigen Festgeld noch höheren Verlust.
Ob sich die Zinsen binnen zwei Jahren verdoppeln, ist ungewiss. Niemand kann die Zinsentwicklung vorhersagen. Risiken an den Kapitalmärkten wie die Unsicherheit über den Euro oder die hohe Staatsverschuldung sprechen eher gegen rapide steigende Zinsen. Verharren die Sparzinsen in den nächsten beiden Jahren auf etwa gleichem Niveau wie heute, so müsste in unserem Beispielfall die Vergütung des einjährigen Festgelds im dritten Anlagejahr auf mindestens 5,0 Prozent empor schnellen, um den Ertrag der dreijährigen Festgeldanlage auch nur annähernd zu erreichen. Sparer, die sich nicht auf Spekulation einlassen wollen, sichern sich mit den aktuell möglichen Festgeldzinsen von 3,0 Prozent für drei Jahre eine attraktive und garantierte Vergütung.
Tagesgelder profitieren von steigendem Zinsniveau
Eine andere Strategie fahren Sparer, die auf variable Tagesgelder setzen. Sie müssen ihr Kapital nicht fest binden, sondern können jederzeit darüber verfügen. Andererseits besitzen sie keine Zinssicherheit wie bei einer Festgeldanlage. Verändern sich die Marktzinsen, so passen Banken die Gutschriften der Tagesgelder in regelmäßigen Abständen an. Der Vorteil in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase besteht darin, dass eher mit steigendem Zinsniveau gerechnet wird – damit verbessern sich auch die Zinsen von Tagesgeldern. Dies sichert auch ohne Zinsbindung stets einen angemessenen Ertrag. Trotz des Zinstiefs bieten viele Banken überdurchschnittliche Zinsen auf Tagesgelder. Liegen die Gutschriften oberhalb der Inflationsrate, verbuchen Sparer einen realen Zinsgewinn. Vorteil: Tagesgeldkonten sind ähnlich sicher wie Festgelder. Wichtig ist, dass der angebotene Zinssatz nicht nur für Neukunden gilt, sondern für alle Sparer. Ansonsten profitieren jeweils nur neu eröffnete Tagesgeldkonten von hohen Zinsen.
Ratenkredit: Stabile Konditionen trotz jüngster Zinsanstiege

In den vergangenen Wochen erhöhten viele Banken ihre Zinsgutschriften für Geldanlagen. Festgelder und Sparbriefe zahlen jetzt je nach Laufzeit bis zu einem halben Prozent mehr an Zinsen. Anerkannte Zins-Indizes, etwa der Vergleichsportale FMH.de oder Biallo.de, die Durchschnittszinsen aus über 100 Sparangeboten errechnen, legten zuletzt bis zu einen viertel Prozentpunkt zu. In die gleiche Richtung tendieren auch die Hypothekenzinsen. Baudarlehen verteuerten sich von September 2010 bis heute um durchschnittlich 0,6 Prozent.
Verbraucherkredite gegen den Trend
Erstaunlich ist, dass trotz des Anstiegs des allgemeinen Zinsniveaus die Konditionen für Ratenkredite auf niedriger Stufe verharren. So bewegen sich die Kreditzinsen bei 36-monatiger Laufzeit seit einem halben Jahr im Schnitt knapp über der sieben Prozentmarke, bei 60-monatiger Laufzeit liegen sie ein halbes Prozent darüber. Kreditnehmer profitieren dadurch von anhaltend günstigen Finanzierungsbedingungen.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie viel Verbraucher derzeit gegenüber einer Hochzinsphase sparen können: Ein Ratendarlehen mit 60 Monaten Laufzeit kostete Mitte 2008 gut neun Prozent Zinsen. Kreditnehmer, die sich 10.000 Euro bei ihrer Bank liehen und dafür einen Effektivzins von 9,19 Prozent bezahlten, mussten monatlich 206,73 Euro an das Kreditinstitut überweisen. Die insgesamt zu zahlenden Zinsen beliefen sich auf 2.403,80 Euro. Ein Kreditnehmer, der heute das gleiche Darlehen mit einem Effektivzins von 7,49 Prozent aufnimmt, zahlt hingegen nur 199 Euro pro Monat, der Zinsanteil summiert sich im Lauf der Jahre auf 1.950 Euro. Zinsersparnis: 453 Euro.
Gute Bonität – guter Zins
Viele Banken beachten bei der Kreditvergabe die Bonität des Kunden. Dabei spielen in der Regel das Beschäftigungsverhältnis, die Höhe des aktuellen Verschuldungsgrades, das Einkommen sowie die geplante Kredithöhe eine wichtige Rolle. Bei einer günstigen Relation von Kredithöhe und Einkommenssituation bestehen in der Regel geringe Finanzierungsrisiken für die Bank. Kreditinstitute belohnen dies mit Zinsabschlägen. So vergibt beispielsweise die Credit Europe Bank bei guter Bonität Konsumentenkredite bereits ab einem Effektivzins von 4,95 Prozent. Unser Beispielkredit würde sich dadurch auf 188 Euro pro Monat verbilligen, die Zinskosten fielen auf 1.278 Euro. Gegenüber dem aktuellen Durchschnittszins würde sich eine Ersparnis von fast 700 Euro ergeben.
Achtung Staatsanleihen: Neue EU-Regeln erhöhen Risiko

Ende November haben sich die Finanzminister der EU-Länder auf neue Regeln für kriselnde Euro-Staaten geeinigt. Danach dürfen neue Staatsanleihen ab Juni 2013 grundsätzlich nur noch mit festgeschriebenen Umschuldungsklauseln emittiert werden. Die Klauseln können bestimmen, dass Privatanleger im Falle eines Staatsbankrotts einen Teil der Ausfallkosten der Anleihen selbst tragen müssen.
Die Klauseln entfalten ihre Wirkung, wenn die Europäische Zentralbank, die EU-Kommission und der Internationale Währungsfonds (IWF) gleichzeitig den Bankrott eines EU-Landes erklären. Ist ein Land zahlungsunfähig, wird eine Gläubigerversammlung einberufen, die über die Handhabung der Schuldenlast und der von diesem Land emittierten Anleihen entscheidet. Infrage kommen zum Beispiel Zahlungsstundungen, Zinsaufschübe und -abschläge oder Laufzeitverlängerungen. Stimmen Minimum drei Viertel der Mitglieder der Gläubigerversammlung zu, sind die getroffenen Beschlüsse für alle Investoren bindend. Die Möglichkeit, dass ein Gläubiger die Umschuldung mit einer Vollstreckung zu umgehen versucht, ist nicht mehr möglich.
Einzelfallprüfung
Positiv für Anleger: Frankreich und Deutschland konnten sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, dass sich Banken, Versicherungen und private Anleger im Pleitefall generell im bestimmten Umfang an den Sanierungskosten beteiligen müssen. Vielmehr wird jetzt jeder Einzelfall genau geprüft und die Gegenmaßnahmen individuell festgelegt. Im Gegensatz zu früher besitzen Investoren aber keinen Freifahrtschein mehr für ein risikoloses Investment. Derzeit besitzen Anleihen aus Griechenland, Irland oder Portugal eine Art „Vollkaskoversicherung“ gegen Zahlungsausfall. Grund: Bis 2013 gilt der 750-Milliarden-Euro-Rettungsschirm der EU, der Staatspleiten im Keim ersticken soll.
Interessant sind die neuen Regeln für Euro-Anleihen, die nach inländischen Gesetzen aufgelegt wurden und werden. Hier gibt es bislang praktisch keine vordefinierten Regelungen, wie im Krisenfall vorgegangen werden muss. Bei griechischen Anleihen etwa besitzt der griechische Staat die Vollmacht, individuelle Vorgaben für den Fall eines Zahlungsausfalls zu machen. Allerdings hat noch kein Land solche Regeln definiert. Mit den neuen CACs ändert sich das Bild. Anleger wissen jetzt, dass ihnen eine finanzielle Mitverantwortung im Ernstfall abverlangt wird.
Welche Auswirkungen haben die EU-Regeln auf Anleihezinsen?
Das Risiko für Anleger steigt, bei einem Zahlungsausfall einer in Schieflage geratenen Euro-Anleihe finanziell selbst einspringen zu müssen. Dieses Restrisiko wird wohl eine deutliche Entspannung der Anleihezinsen für Wackelkanditen der EU wie Griechenland, Irland, Portugal oder Spanien zunächst unmöglich machen. Die Peripherieländer werden vorerst weiterhin einen höheren Zins als die als sicherer geltenden EU-Kernländer bezahlen müssen. Der transparente Krisenmechanismus ab 2013 dürfte allerdings dafür sorgen, dass neue Höchststände beim Zinsniveau bis auf Weiteres nicht zu befürchten sind.
Generation 50-Plus: Wie Wohn-Riester die Schuldentilgung erleichtert

Laut Statistischem Bundesamt spart ein Rentner monatlich 519 Euro, wenn er – statt zur Miete – im schuldenfreien Eigenheim wohnt. Seniorenehepaare sparen mit 613 Euro einen knappen Hunderter zusätzlich. Der finanzielle Vorteil greift allerdings nur dann, wenn die eigenen vier Wände bereits abgezahlt sind. Lasten hingegen noch Schulden auf dem Objekt, können die monatlichen Kreditraten sowie die zurückgehenden Einkünfte nach dem Erwerbsleben Engpässe in der Haushaltskasse hervorrufen. Für ältere Erwerbstätige empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Renteneintritt den Schuldenabbau zu forcieren.
Ehegatten-Förderung auch ohne Eigenbeitrag
Eine schnelle Kredittilgung unterstützen zum Beispiel Wohn-Riester-Verträge. Jeder gesetzlich Rentenversicherte, der vier Prozent seines Vorjahres-Brutto-Einkommens in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlt, erhält die volle staatliche Grundförderung von 154 Euro im Jahr. Sollte noch kindergeldberechtigter Nachwuchs im Haushalt leben, so zahlt der Staat je nach Geburtsjahr 185 bzw. 300 Euro Kinderzulage. „Wohn-Riester ist auch für ältere Paare interessant“, berichtet Angelika Sosnowski von der BHW Bausparkasse, „denn der Lebenspartner kann mitsparen, selbst wenn er nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist.“ Über die Ehegattenförderung gilt der Partner als mittelbar zulagenberechtigt. Vorteil: Der
mittelbar Förderberechtigte braucht keine eigenen Mindestbeiträge zu leisten. Er erhält die Grundförderung im Rahmen des so genannten Zulagenvertrages praktisch umsonst. Damit steigt die jährliche Grundzulage für ein Ehepaar auf 308 Euro.
Hinzu kommt, dass der unmittelbar zulagenberechtigte Ehegatte neben der eigenen Grundzulage auch die Fördergelder des Partners vom erforderlichen Mindestbeitrag abziehen kann. Gleiches gilt für erhaltene Kinderzulagen. Beispiel: Bei einem Vorjahresbrutto von 40.000 Euro muss ein Riester-Sparer vier Prozent = 1.600 Euro in seinen Vertrag einzahlen. Minus 308 Euro Grundzulagen plus 370 Euro Kinderzulagen (für 2 Kinder) verbleibt ein zu leistender Eigenanteil von 922 Euro. Das bedeutet: Der geforderte Eigenbeitrag mindert sich um fast 43 Prozent.
Wird der Riester-Beitrag in einen Bausparvertrag eingezahlt oder zur Tilgung eines Hypothekendarlehens genutzt, profitieren Eigenheimbesitzer dank staatlicher Zulagen von geringeren Monatsraten oder von schnellerer Schuldentilgung. Die Stiftung Warentest hob kürzlich die Vorteile von geförderten Bausparverträgen besonders hervor. Laut ihrer Zeitschrift „Finanztest“ sind für günstige Riester-Darlehen weniger Zinsen zu zahlen als für einen ungeförderten Kredit. Außerdem könnten Bauherren und Wohnungskäufer durch staatliche Zulagen und Steuervorteile viele tausend Euro sparen.
Tipp: Auf einen seit kurzem bestehenden Vorteil macht die BHW Bausparkasse aufmerksam: Riester-Sparer dürfen jetzt auch Immobilien im EU-Ausland erwerben, ohne dass sie die staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Bislang war dies nur bei Verlust der Riester-Förderung möglich.