Credit Europe Bank Newsletter: Mai 2011
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BAföG-Schulden: Bankkredit hilft sparen

Studenten mit Finanzbedarf können staatliche Förderung beantragen. Liegt das Einkommen der Eltern sowie des Studierenden unterhalb festgelegter Grenzen, zahlt der Staat BAföG. Die Förderung wird während der Regelstudienzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinstes Darlehen gewährt. Im Lauf von mehreren Jahren summieren sich die BAföG-Beträge meist auf mehrere Tausend Euro. Für die Rückzahlung der Fördergelder gelten unterschiedliche Regeln. Für den 50-prozentigen Zuschussanteil bestehen keine Rückzahlungspflichten, der 50-prozentige Darlehensanteil muss innerhalb bestimmter Fristen zurückgezahlt werden. Die Pflicht zur Rückzahlung setzt fünf Jahre nach Ablauf der Förderhöchstdauer ein. Dabei können BAföG-Empfänger durch Soforttilgungen Teilerlasse ihrer Darlehensschuld erreichen.
Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens erfolgt Quartalsweise, der Mindestzahlbetrag liegt bei 315 Euro. Die Rückzahlung muss binnen 20 Jahren erfolgen. Positiv: Die Gesamtrückzahlung ist auf 10.000 Euro begrenzt. Die Höchstgrenze gilt allerdings nur für Studien, die nach dem 28.2.2001 begonnen wurden. Für weiter zurückliegende Studienzeiten können höhere Beträge anfallen. Bei zu geringem Einkommen kann die Rückzahlung des Darlehens für ein Jahr gestundet werden. Die Einkommensgrenze beträgt 1.070 Euro netto bei Singles. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erweitert sich die Einkommensgrenze um 485 Euro, für Ehegatten bzw. Lebenspartner ohne eigenes Einkommen erhöht sich die Grenze um weitere 535 Euro. Die Einkommensgrenzen verringern sich, sobald der Partner oder die Kinder eigenes Einkommen besitzen.
Rabatt bei vorzeitiger Darlehenstilgung
Wer seine Darlehensschulden auf einen Schlag tilgt, der erhält bis zu 50 Prozent Rabatt. Der Schuldenerlass ist abhängig von der Höhe des abzulösenden Darlehensbetrags. Die vorzeitige Tilgung wird damit praktisch für alle BAföG-Empfänger interessant, egal ob sie zahlungskräftig sind oder nicht. Wer kein oder wenig Geld hat, der kann sich mittels Bankkredit die vorzeitige Rückzahlung erkaufen und erzielt unterm Strich immer noch finanzielle Vorteile.
Wie viel spart der Bankkredit ein?
Der Rückzahlungsbetrag ist seit März 2001 auf 10.000 Euro begrenzt. Die Tilgung auf einen Schlag spart aber auch bei kleineren Beträgen viel Geld. Ist der benötigte Betrag nicht vorhanden, kann man sich das Geld bei der Bank leihen. Das kostet zwar Zinsen, bringt aber unterm Strich trotzdem Ersparnis. Ein Beispiel: Die BAföG-Schuld beläuft sich auf 10.000 Euro, bei Soforttilgung verringert sich der Zahlbetrag auf 7.150 Euro – ein Rabatt von 28,5 Prozent. Leiht sich der Absolvent das Geld bei der Bank, so zahlt er bei einem Effektivzins von 4,95 Prozent und 36 Monaten Laufzeit monatlich 214 Euro an das Geldhaus zurück. Die Zinszahlungen an die Bank belaufen sich insgesamt auf 546 Euro. Unterm Strich erzielt der Absolvent durch die Soforttilgung einen finanziellen Vorteil von gut 23 Prozent gegenüber der monatlichen Rückzahlung. Die Bankzinsen vermindern zwar den Rabattvorteil um rund fünf Prozent, dennoch verbleibt ein finanzielles Plus von gut 2.300 Euro! Es gilt die Faustregel: Je schneller der Bankkredit zurückgezahlt wird, desto höher die Ersparnis und umgekehrt. Zugleich beeinflussen die Bankzinsen den Rabattvorteil.
Tipp: Wer nachrechnen möchte, wie viel Rabatt durch die BAföG-Tilgung auf einen Schlag möglich ist, der findet auf der Internetseite www.bafoeg-rechner.de entsprechende Hilfe.
Steuererklärung bringt über 1.000 Euro: Achtung vor den Kniffen des Fiskus

Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V haben für das Jahr 2009 im Schnitt 1.177 Euro vom Finanzamt zurückbekommen. „Jeder Steuerzahler sollte eine Steuererklärung abgeben, denn es ist die einzige Möglichkeit, zu viel einbehaltene Steuer vom Staat zurückzubekommen“ rät deshalb Siegfried Stadter, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfe-Vereins. Nach den Erfahrungen des Vereins können rund 90 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen.
Stadter empfiehlt allen Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung sinnvoll ist. Die bisher unter dem Namen Lohnsteuerjahresausgleich bekannte Veranlagung lohnt für alle, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können. Anerkannt werden zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können. „Für das Jahr 2010 wird wieder das häusliche Arbeitszimmer anerkannt“, betont Stadter. Außerdem könnten mehr Handwerkskosten geltend gemacht werden.
Vorsicht vor einigen Methoden der Finanzämter
Vor einer neuen und vor allem teuren Masche des Fiskus warnt Peter Kauth von steuerrat24. Normalerweise könnten Bürger, die mit einer Steuerforderung des Finanzamts nicht einverstanden sind, Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Ist die Steuer bereits bezahlt, komme statt der Aussetzung die Aufhebung in Betracht. In diesem Fall würde der Steuerzahler den strittigen Betrag vorläufig erstattet bekommen. „Die Aussetzung oder Aufhebung ist eigentlich eine gut gemeinte Regelung zum Vorteil des Steuerbürgers“, erklärt Kauth. Doch neuerdings gehe der Fiskus soweit, die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung auch ohne Antrag des Bürgers zu gewähren, ja „ihm sogar gegen seinen Willen aufzuzwingen“, wettert der Steuerexperte. Damit wolle der Fiskus zweierlei erreichen: Zum einen hohe Zinsen kassieren, wenn der Rechtsstreit später zu seinen Gunsten entschieden wird. Zum anderen hohe Zinsen vermeiden, falls die Streitfrage zu Gunsten des Steuerzahlers entschieden wird. In beiden Fällen beträgt der Zinssatz sechs Prozent p.a. und damit deutlich mehr als der aktuelle Marktzins.
Wie sollte man handeln?
Das Finanzgericht Köln hat die aufgezwungene Aussetzung der Vollziehung bereits als rechtswidrig beurteilt. „Dieser Verwaltungsakt ist eine Ermessensentscheidung, und die sei fehlerhaft“, so die Richter. Es handelt sich hierbei um „ein bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärtes Phänomen, dass ganz augenscheinlich auf Seiten der Finanzverwaltung mit dem Ziel der Ausnutzung des Zinsgefälles zur Anwendung gebracht wird“, erklärten die Richter (FG Köln vom 8.9.2010, EFG 2011, S. 105). Wegen der großen Bedeutung und der zunehmenden Anwendung dieser Praxis muss jetzt der Bundesfinanzhof für endgültige Klarheit in dieser Sache sorgen (Az. I R 91/10). „Der BFH muss klären, ob sich der Fiskus mit einer solchen Masche eine Verzinsung über dem Kapitalmarktniveau sichern bzw. ersparen darf“, fordert Kauth.
Sein Rat an alle Betroffenen: „Verzichten Sie auf einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Zahlen Sie lieber sofort den strittigen Steuerbetrag und kassieren im Erfolgsfalle Erstattungszinsen von sechs Prozent p.a.“ Andersherum gilt: Wer eine Steuererstattung erwartet und nicht zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist, der sollte sich mit der freiwilligen Abgabe möglichst lange Zeit lassen – bis zu vier Jahre sind erlaubt. Ab dem 16. Monat muss der Fiskus Erstattungszinsen von sechs Prozent p.a. auf die Erstattungssumme zahlen – ein gutes Geschäft, denn bei welcher Bank gibt’s derzeit schon so hohe Zinsen?
Sparen mit Fonds: Welche Kosten am Gewinn nagen

Deutsche und ausländische Fondsgesellschaften erwirtschaften nach einer zwischenzeitlichen Durststrecke wieder ansehnliche Gewinne. Ursache dafür sind nicht nur steigende Kurse, sondern auch hohe Gebühren. Die Stiftung Warentest kritisierte kürzlich, dass sich viele Investmentgesellschaften die Erholung von der Finanzkrise mit üppigen Erfolgsgebühren und Provisionen versüßen lassen. Bei Zertifikaten, fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen würden die Gebühren oftmals die Hälfte der zu erwartenden Rendite aufzehren.
Ausgabeaufschlag vermeiden
Der bekannteste Kostenpunkt bei Investmentfonds ist der Ausgabeaufschlag. Er kann bei Aktienfonds bis zu sechs Prozent betragen, bei Rentenfonds bis zu drei Prozent. Werden Aktienfondsanteile im Wert von 10.000 Euro geordert, können also bereits 600 Euro Gebühr anfallen. Diese muss der Fonds erst einmal hereinholen, bevor Anleger ins Plus kommen. Schafft der Fonds im ersten Anlagejahr sechs Prozent Kurszuwachs, so beträgt die effektive Rendite lediglich Null Prozent. Der Ausgabeaufschlag dient der Finanzierung von Vertriebs- und Marketingkosten. Tipp: Teure Ausgabeaufschläge lassen sich vermeiden, wenn man Fonds bei Direktbanken oder Fondsvermittlern im Internet ordert. Viele Anbieter bieten Fonds ohne oder mit stark reduzierten Ausgabeaufschlägen. Wer seiner Hausbank treu bleiben will, sollte nach rabattierten Fonds fragen.
Verwaltungskosten verringern
Weniger Einfluss auf die Höhe der Kosten besteht bei den jährlich anfallenden Verwaltungs- und Managementgebühren. Diese werden direkt von der Fondsgesellschaft in Rechnung gestellt. Für die Verwaltung aktiv gemanagter Aktienfonds fallen in der Regel Kosten zwischen 1,5 und 2,5 Prozent an. Einen Überblick über die Fondsbelastungen erlaubt die Gesamtkostenquote TER (Total Expense Ratio). Allerdings enthält diese nicht alle Gebühren. So sind zum Beispiel Kosten durch ständiges Umschichten von Wertpapieren innerhalb des Fonds nicht Bestandteil der TER. Tipp: Wer die Managementgebühren verringern möchte, der kann auf börsengehandelte Indexfonds, sogenannte ETFs zurückgreifen. Diese passiv gemanagten Fonds kosten nur 0,1 bis 0,7 Prozent pro Jahr.
Erfolgsprämien erkennen
Eine oft undurchsichtige Gebührenpraxis ist die Erhebung von Erfolgsprämien, die sogenannte Performance Fee. Diese kassieren Fondsgesellschaften, wenn der Fonds bessere Ergebnisse erzielen konnte als eine zuvor festgelegte Zielmarke. Wird diese überschritten werden häufig 20 oder 25 Prozent der Outperformance als Gewinn einbehalten. Beispiel: Zielmarke fünf Prozent Kurszuwachs. Erreicht der Fonds sieben Prozent, behält die Gesellschaft von den zwei Prozent Outperformance ein Viertel, also 0,5 Prozent, als Erfolgsprämie ein. Unterm Strich erreicht der Nettozuwachs statt sieben nur 6,5 Prozent. Die Investmentgesellschaften rechtfertigen die Erfolgsgebühr häufig mit dem Argument, dass die Fondsmanager dadurch zu besseren Leistungen angeregt würden – zum Wohle des Anlegers. Die Stiftung Warentest fand dafür allerdings keine Beweise: „Einen systematischen Renditevorsprung von Fonds mit Erfolgsgebühr konnten wir nicht feststellen.“
Die strittigen Erfolgsgebühren werden umso zweifelhafter, wenn sie selbst bei Minusrenditen erhoben werden. So kassieren manche Fondsgesellschaften auch dann ab, wenn sich der Fonds lediglich besser entwickelt als sein zugrundeliegender Vergleichsindex – egal, ob die Fondsperformance Minus oder Plus erreicht. Erzielte der Index ein Minus, kann dies auch für den Fonds gelten. Beispiel: Der Dax verliert auf Jahressicht zehn Prozent, ein vergleichbarer Aktienfonds nur fünf Prozent. Von der über der Index-Entwicklung liegenden Performance von fünf Prozent kassiert das Management ein Fünftel als Erfolgsprämie, in dem Fall also ein Prozent. Tipp: Ob ein Fonds Erfolgsgebühren erhebt, erfährt man im Fondsprospekt. Möchte man die Gebühr vermeiden, gibt es nur einen Weg: Einen Fonds ohne Performance-Fee ordern.
Private Zusatzrente: Staat fördert finanzielle Sicherheit im Alter

Leider gibt es keinen Königsweg bei der Altersvorsorge. Jeder Einzelfall hat andere Voraussetzungen und erfordert ein eigenes Konzept. Zunächst gilt es, die spätere Versorgungslücke zu ermitteln. Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zeigt die voraussichtlichen Ansprüche. Zu den gesetzlichen Rentenleistungen addieren sich betriebliche und private Zusatzrenten, Auszahlungen aus Fonds- und Banksparplänen sowie Mieteinkünfte. Sind keine Zusatzeinkünfte vorhanden, verbleibt auf der Habenseite nur der gesetzliche Rentenanspruch. Dem gegenüber stehen die Ausgaben: Haushalts- und Wohnkosten, Urlaubsgeld, Versicherungsbeiträge, Reparaturen, Freizeitausgaben etc. Die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben gibt das Sparziel vor.
Wichtig ist, mit dem Vermögensaufbau möglichst früh zu starten. Denn der Zinseszinseffekt wirkt umso effektiver, je länger ein Sparvorgang läuft. Beispiel: Ein Sparer legt ab dem 25. Lebensjahr monatlich 75 Euro zurück. Bei fünf Prozent Rendite erzielt er nach 40 Jahren ein Bruttoergebnis von 111.664 Euro, der Zinsgewinn beläuft sich auf 75.664 Euro. Startet der Sparplan zehn Jahre später, muss der Anleger für adäquates Sparergebnis bereits 136 Euro aufwenden. Beginnt er erst mit 45 Jahren, sind monatlich 275 Euro erforderlich. Der Eigenaufwand klettert von 36.000 auf 66.000 Euro, der Zinsgewinn sinkt auf 46.072 Euro. Fazit: Bei langer Spardauer ermöglichen bereits kleine Sparbeiträge ein stattliches Vermögen. Spätstarter benötigen wesentlich höhere Einsätze.
Riester-Rente: Staat hilft beim Sparen
Für abhängig Beschäftigte, Beamte und viele nicht berufstätige Ehegatten ist die Riester-Rente erste Wahl. Die mit Zuschüssen und Steuervorteilen geförderte private Rentenvorsorge ist finanziell äußerst attraktiv. Jeder Erwachsene erhält pro Jahr einen Zuschuss von 154 Euro, für jedes Kind kommen je nach Alter 185 oder 300 Euro hinzu. Ein Ehepaar mit zwei Kleinkindern kann dadurch bis zu 908 Euro an Fördermitteln kassieren. Im Lauf von 20 Jahren summiert sich die staatliche Unterstützung auf 18.160 Euro. Die volle Förderung erhält, wer vier Prozent seiner rentenpflichtigen Vorjahreseinkünfte in den Vertrag einzahlt. Eigenbeitrag plus staatliche Zulagen sind bis zur Höhe von 2.100 Euro als Sonderausgabe absetzbar. Ist der Steuernachlass höher als die erhaltenen Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut. Positiv: Der Eigenbeitrag verringert sich um die Zulagen. Nachteil: 100-prozentige Besteuerung der Rentenleistung. Drei Produkte stehen zur Wahl:
• Riester-Rentenversicherung: Die klassische Police eignet sich für sicherheitsorientierte Anleger, denn sie garantiert Mindestzinsen von 2,25 Prozent, ab 2012 sinkt der Zins auf 1,75 Prozent. Inklusive Überschüsse sind Renditen zwischen drei und vier Prozent realistisch. Vorteile: Hohe Kalkulationssicherheit dank garantierter Mindestrente, regelmäßige Überschussbeteiligung, Teilkapitalauszahlung möglich. Nachteil: Hohe Kosten. Bei der fondsgebundenen Police erhalten Sparer keine Zins- oder Rentengarantie, die Gesellschaften sichern aber das eingezahlte Kapital. Im Gegenzug eröffnen Aktienfonds hohe Renditechancen bei langer Laufzeit. Vorteil: keine Abgeltungsteuer, Nachteil: keine Kalkulationssicherheit, hohe Kosten.
• Riester-Fondssparplan: Spargelder und Zulagen fließen zunächst in Aktienfonds, später in Rentenfonds. Anleger erhalten keine Zins- oder Rentengarantie. Fondsgesellschaften prognostizieren Renditen zwischen sechs und sieben Prozent. Vorteil: Kapitalgarantie zum Vertragsende, abgeltungssteuerfrei, überschaubare Kosten. Nachteil: geringe Kalkulationssicherheit.
• Riester-Banksparplan: Ein Produkt für risikoscheue Sparer. Banken verzinsen das eingesetzte Kapital mit variablen Grund- und festen Bonuszinsen. Variable Zinsen bieten Renditesteigerungspotential bei Zinsanstieg wegen Inflation. Vorteile: Keine Kosten, hohe Sicherheit, garantierte Verzinsung. Nachteile: Mäßige Renditen zwischen drei und vier Prozent, hohe Zinsboni nur bei langer Laufzeit, geringe Kalkulationssicherheit für spätere Rente.
Rürup: Hohe Steuervorteile für Selbständige
Selbständige ohne gesetzlichen Rentenanspruch können mit einer Rürup-Rente steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen. Im Jahr 2011 sind 72 Prozent der Beitragszahlungen, höchstens jedoch 14.400 Euro, als Sonderausgabe absetzbar. „Ein Selbständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro kann dadurch bis zu 6.380 Euro Steuern plus Solidaritätszuschlag sparen“, rechnet der Münchner Steuerberater Jörg Assmann vor. Positiv: Der absetzbare Höchstbetrag steigt bis zum Jahr 2025 auf 20.000 Euro an. Vorteile: Die Beitragszahlungen sind flexibel, Sonderzahlungen jederzeit erlaubt, es besteht eine lebenslange Rentengarantie. Zudem genießen Rürup-Verträge Gläubigerschutz. Nachteile: Besteuerung der Auszahlungen analog zur gesetzlichen Rente, kein Kapitalwahlrecht, nicht vererbbar oder kapitalisierbar. Zwei Versicherungsvarianten stehen zur Wahl: klassische und fondsgebundene Rentenpolicen. Abgesehen von den Rürup spezifischen Regelungen sind die Verträge mit den Bedingungen einer privaten Rentenversicherung vergleichbar.
Betriebliche Altersvorsorge: Zusatzrente brutto für netto
Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung (bAV). Dabei überweist das Unternehmen einen Teil des Bruttogehalts direkt in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung darf man in Zusatzrente umwandeln, im Jahr 2011 sind das maximal 2.640 Euro. Unterm Strich kann sich der Staat bis zu über 50 Prozent am Vorsorgeaufwand beteiligen. Die beliebteste Form der bAV ist die Direktversicherung. Es gibt sie als klassische oder als fondsbasierte Rentenpolice. Die klassische Variante bietet Mindestverzinsung, Garantierente und Kapitalwahlrecht. Fondspolicen gewähren keine Garantien, dafür winken höhere Renditen. Nachteil: Hohe Vertragskosten, Auszahlungen sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.