Credit Europe Bank Newsletter: Mai 2012

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Sparen für Kinder: Welche Anlage eignet sich zur Kapitalbildung?

Nach Berechnungen des deutschen Studentenwerks benötigen Hochschulabsolventen rund 750 Euro monatlich, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Binnen zehn Semestern summieren sich die Kosten auf 45.000 Euro. Viele Studenten, die keinen Anspruch auf Bafög besitzen, greifen zur Finanzierung des Lebensunterhalts auf Studienkredite zurück. Bei langer Studiendauer häufen sich allerdings Schuldenberge von bis zu 50.000 Euro an. Eltern, die nicht möchten, dass ihre Kinder verschuldet ins Berufsleben starten, können frühzeitig Kapital für die Studien- oder Ausbildungszeit ansparen. Verschiedene Sparformen stehen zur Wahl: Ausbildungsversicherung, Bank- und Fondssparpläne sowie Tagesgeld.

Ausbildungsversicherung: teuer und unflexibel
Die Assekuranz bietet zur Studienvorsorge sogenannte Ausbildungsversicherungen an. Dabei schließen Eltern oder Großeltern eine Kapitallebensversicherung zu Gunsten des Nachwuchses ab. Laufzeit und Höhe der Ablaufleistung werden individuell festgelegt. Die Versicherungsdauer liegt häufig zwischen 12 und 18 Jahren, die maximale Laufzeit reicht bis 25 Jahre. Am Vertragsende bekommt das Kind den festgelegten Betrag ausgezahlt. Stirbt der Einzahler vor Vertragsende, zum Beispiel ein Eltern- oder Großelternteil, sind keine weiteren Zahlungen nötig. Die Police läuft bis zur Zahlung der Versicherungssumme weiter.

Wie bei allen Lebensversicherungen so ist auch bei der Ausbildungsversicherung entscheidend, wie alt der Versicherte bei Vertragsabschluss ist. Denn je älter der Einzahler, desto größer das Risiko, dass er vor Vertragsende stirbt. Da die Gesellschaft aber in jedem Fall die vereinbarte Leistung auszahlt, wächst mit dem Alter das Beitragsrisiko. Jüngere Policennehmer zahlen eine geringere Risikoprämie und können entsprechend mit mehr Ertrag aus der Versicherung rechnen. Die Zeitschrift Ökotest ermittelte, dass Policen, die von Großeltern für Enkel abgeschlossen werden, häufig negative Renditen erwirtschaften. Verbraucherschützer sind deshalb skeptisch. „Hohe Kosten, magere Renditen und fehlende Flexibilität sprechen nicht für die Ausbildungsversicherung“, so Georg Plötz von der Verbraucherzentrale Bayern. Müssen die Einzahlungen aus irgendeinem Grund gestoppt werden, geht aufgrund des geringen Rückkaufswertes meist viel Geld verloren. Besser sei es, so Plötz, sein Geld ordentlich verzinst anzulegen.

Bankauszahlplan: Kostengünstig und flexibel
Sichere Zinsen und Gebührenfreiheit gewähren Banksparpläne. Feste Zinsen über einen langen Zeitraum bieten derzeit nur wenige Geldinstitute, aber solche Sparpläne sind angesichts mickriger Sparzinsen auch kaum empfehlenswert. Das Problem: Sparpläne mit festen Zinsen sehen in der Regel kein Kündigungsrecht vor. Steigen die Zinsen, entgehen dem Anleger Renditezuwächse.

Wer sich die Chance auf steigende Zinsen nicht verbauen will, der sollte auf variabel verzinste Sparpläne setzen. Dabei passt sich der änderbare Grundzins regelmäßig an die Zinslandschaft an. Neben dem Grundzins, der gewöhnlich niedriger ausfällt als bei Festzinsangeboten, zahlen fast alle variablen Sparpläne Bonuszinsen. Dabei gilt: Je länger man spart, desto höher der Bonus. Die Höhe der Boni bestimmt entweder die jährliche Sparrate, die jährlichen Zinsen oder eine festgelegte Geldprämie. Die Kombination aus Basiszins und Bonuszahlung wirkt langfristig. Aktuell sind Renditen von dreieinhalb Prozent realistisch. „Beim Sparplanvergleich ist der Effektivzins wichtig und was unterm Strich an Zinsen herauskommt“, erklärt Verbraucherschützer Plötz. Positiv: Im Vergleich zur Ausbildungsversicherung zahlt der Banksparplan bei vorzeitiger Kündigung das eingezahlte Geld und die aufgelaufenen Basiszinsen vollständig aus.

Tagesgeldkonto: Sparen ohne Vertragszwang
Wollen Eltern Kapital für ihr Kind ansparen, sind Tagesgeldkonten eine Alternative. „Tagesgeldkonten sind flexibel, leicht zu handhaben und verursachen keine Gebühren“, betont Plötz. Da die Zinsen variabel sind, passen Banken die Vergütungen bei steigendem Marktzins nach oben an. Positiv: Feste Einzahlungsbeträge sind nicht vorgeschrieben, die Zahlungshöhe und die Häufigkeit der Überweisungen liegen im Ermessen des Geldgebers.

Häufig werden Tagesgeldkonten für Minderjährige als Sparkonten geführt. Da sie auf den Namen des Kindes lauten, lässt sich dessen Sparerpauschbetrag gezielt nutzen, um Abgeltungsteuer zu sparen. Allerdings dürfen Minderjährige eigenständig kein Tagesgeldkonto eröffnen. Stellvertretend für das Kind ist dies nur den gesetzlichen Vertretern erlaubt. Dazu müssen sich die Eltern oder der gesetzliche Vormund gegenüber der Bank legitimieren. Die Geburtsurkunde oder andere amtliche Papiere des Kindes werden zum Nachweis der Vormundschaft benötigt. Die gesetzlichen Vertreter sind bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsberechtigt und können Ein- und Auszahlungen auf dem Konto vornehmen. Möchten Großeltern oder Paten ein Tagesgeldkonto für den Enkel oder das Patenkind eröffnen, erfordert dies einen Vertrag zugunsten Dritter. Das Konto wird dann auf den Namen des Begünstigten geführt. Ab Volljährigkeit kann das Kind selbstständig Transaktionen vornehmen.

Festgeldanlagen: Attraktive Konditionen über einen längeren Zeitraum sichern
Alternativ kann man für Kinder auch Festgelder anlegen. Die Credit Europe Bank beispielsweise bietet attraktive Festgeldanlagen für Kinder an. Bei einem Anlagebetrag von € 20.000 und einer Laufzeit von 10 Jahren erhalten Sie bei einem Zinssatz von 4,25% p.a. derzeit € 8.500 Zinsen bis zum Ende der Laufzeit. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt jährlich oder bei einer Anlage ab € 20.000 optional monatlich.

Eigenheimerwerb: Versicherungsschutz

Wohneigentum wird immer beliebter. Bauherren und Käufer sichern sich damit einen stabilen und inflationssicheren Vermögenswert. Die eigenen vier Wände entwerten sich nicht. Nach Schuldenfreiheit profitieren Eigentümer von eingesparten Mietkosten – das macht sich vor allem bei niedrigeren Einkünften im Rentenalter bezahlt. Immobilienerwerb verursacht aber auch Risiken – sowohl finanzieller als auch materieller Art. Unerlässlich für alle Immobilienbesitzer ist daher geeigneter Versicherungsschutz.

Für Eigennutzer und Vermieter sind diese Policen unverzichtbar:

• Wohngebäude- und Feuerversicherung: Sie ist Pflicht für alle Immobilienkäufer, ohne sie gibt es praktisch kein Geld von der Bank. Die Versicherung schützt die erworbenen Gebäude, Nebengebäude und Garagen gegen Brand, Frost, Blitzschlag, Leitungswasserschäden sowie Sturm- und Hagelschäden. Wird das Gebäude beschädigt oder zerstört, zahlt die Versicherung die Instandsetzung bzw. den Wideraufbau. Ebenso mitversichert sind Abbruch- und Aufräumkosten und Aufwendungen, die der Eigentümer zur Abwendung größeren Schadens ergreift. Umfassender Versicherungsschutz ist je nach Objektwert bereits für 200 bis 300 Euro im Jahr möglich.
• Privathaftpflicht: Diese Police sollte jeder Haushalt haben. Wichtig für Wohneigentümer ist, dass die Versicherung heutige Anforderungen umfassend absichert. Beispielsweise sollten Besitzer einer Ölheizung mögliche Grundwasserschäden aus einem defekten Öltank mittels Privathaftpflicht abdecken. Wird das Objekt vermietet, benötigt man eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
• Kreditausfall-Versicherung: Die eigene Immobilie ist oft die größte Investition im Leben. Meist läuft die Finanzierung über viele Jahre. Damit während dieser Zeit nichts schief geht, sollten sich Eigentümer gegen Ernstfälle wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod absichern. Der Versicherungsschutz ist insbesondere für Hauptverdiener für Familien wichtig. Häufig bieten Kreditinstitute sogenannte Restschuldversicherungen passend zum Immobiliendarlehen. Kostengünstiger kann aber eine Kombination aus Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitspolice sein. Hier gilt es, sich detailliert zu informieren.

Für Bauherren sind folgende Versicherungen zusätzlich zu empfehlen:
 
• Bauherren-Haftpflicht: Wer ein Haus baut ist dafür verantwortlich, dass von seiner Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen. Um im Ernstfall Schadenansprüche abzuwehren bzw. zu regulieren, benötigen Bauherren und Grundstücksbesitzer eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die Police regelt sämtliche Unfälle, die auf bzw. an der Baustelle passieren. Zwar müssen auch die beteiligten Baufirmen auf Sicherheit achten, doch damit ist der Bauherr nicht aus dem Schneider. Wird ein Passant von herabfallenden Bauteilen verletzt, beschädigt die Baufirma das Nachbarhaus oder fällt ein Kind in die Baugrube, ist der Auftraggeber in der Pflicht – und das kann teuer werden.
• Bauleistungsversicherung: Manche Gefahren kann auch der umsichtigste Bauherr nicht ausschließen. Wer sich gegen Schäden auf der eigenen Baustelle absichern möchte, der vertraut auf eine Bauleistungsversicherung. Die Police reguliert Sturmschäden, Diebstahl, mutwillige Zerstörung oder Schäden durch ungeschickte Handwerker. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile gegen unvorhersehbar eintretende Beeinträchtigungen. Die Prämienhöhe richtet sich nach der Bausumme. Ähnlich wie bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung berechnen die Gesellschaften etwas mehr als ein Promille als Einmalprämie. Tipp: In der Regel hilft ein kleiner Selbstbehalt, Kosten zu sparen.
• Bauhelfer-Unfallversicherung: Unterstützen Freunde und Bekannte nach Feierabend den Hausbau, kann die Bauhelfer-Police Gold wert sein. Zwar sind Hilfskräfte, unabhängig davon ob sie für ihre Arbeit bezahlt werden oder nicht, automatisch durch die Bau-Berufsgenossenschaft gegen Unfall gesetzlich versichert. Doch im Ernstfall ist der Bauherr der Berufsgenossenschaft voll regresspflichtig. Die Leistungen der Bauhelfer-Police umfassen lebenslange Rentenzahlungen und/oder Einmalabfindungen bei Invalidität bzw. Todesfall. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Wert der Bausumme, oft sind für 200 bis 300 Euro bereits alle Bauhelfer abgesichert.

Steuerpflicht für Rentner: Wie das Finanzamt von Rentenerhöhungen profitiert

Deutschlands Senioren dürfen sich dieses Jahr über eine überdurchschnittliche Rentenerhöhung freuen. Um über zwei Prozent steigen die Altersbezüge in Ost und West. Auch wenn es sich bei den Rentenerhöhungen meist nur um kleine Beträge handelt, fragen sich viele Senioren, ob davon noch Steuern zu zahlen. „Leider ja“, antwortet Peter Kauth vom Internetportal Steuerrat24. Seit 2005 sind alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist, und der zugleich Jahr für Jahr ansteigt. Beginnend mit 50 Prozent im Jahr 2005 erhöht sich der Besteuerungsanteil für jeden neuen Rentnerjahrgang bis 2020 um jeweils zwei Prozentpunkte und von 2021 bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt. Wer im Jahr 2012 erstmals Ruhestandsgeld bezieht, der muss inzwischen 64 Prozent seiner Bezüge beim Finanzamt abrechnen.

Mit dem Besteuerungsanteil wird die Rente allerdings nur im Jahr des Rentenbeginns und im zweiten Rentenjahr besteuert. Der Restbetrag im zweiten Jahr ist der persönliche Rentenfreibetrag, der dann zeitlebens unverändert steuerfrei bleibt. Beispiel: Von 1.000 Euro Monatsrente sind dieses Jahr 64 Prozent zu versteuern, also 640 Euro. Die restlichen 360 Euro werden dauerhaft als Rentenfreibetrag festgezurrt. Ab dem dritten Jahr ist die Rente in voller Höhe nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrags (360 x 12 = 4.320 Euro) und des Werbungskosten-Pauschbetrags von 102 Euro steuerpflichtig. Folge: Nur im ersten und zweiten Rentenbezugsjahr bleiben mögliche Rentenerhöhungen steuerfrei. „Da der Rentenfreibetrag ab dem zweiten Jahr zeitlebens unverändert bleibt, werden Rentenerhöhungen ab dem dritten Bezugsjahr stets in vollem Umfang steuerpflichtig“, erklärt Kauth. Rentenerhöhungen steigern demnach nicht den Rentenfreibetrag und sind folglich auch nicht anteilig steuerfrei. Diese Regelung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jüngst bestätigt. (FG Baden-Württemberg vom 7.7.2011, Az. 3K 5640/08).

So können Rentner Steuern sparen
Der Steuerpflicht unterliegen Ruheständler, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen den Grundfreibetrag von 8.004 Euro (Verheiratete 16.008 Euro) überschreitet. Das bedeutet aber noch nicht, dass dann Steuern zu zahlen sind. Auch Rentner besitzen abzugsfähige Posten, die das Einkommen schmelzen lassen. Dazu gehören zum Beispiel gezahlte Versicherungsbeiträge, Spenden oder Krankheitskosten. Abzugsfähig sind zum Beispiel:

• Sonderausgaben: Das Finanzamt erkennt die Werbungskosten-Pauschale von 102 Euro und die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro automatisch an, es sei denn höhere Kosten werden nachgewiesen. So sind Zahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgabe absetzbar, ebenso anfallende Kassenbeiträge von Betriebsrenten. Steuerschonend wirken sich auch Ausgaben zu privaten Haftpflicht- und Unfallversicherungen aus sowie Gewerkschaftsbeiträge, gemeinnützige Spenden und gezahlte Kirchensteuer.
• Außergewöhnliche Belastungen: Arztrechnungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder Pflegekosten können beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings müssen Rentner je nach Höhe der Gesamteinkünfte und ihrer Familiensituation einen Eigenanteil zwischen vier und sieben Prozent selbst tragen.
• Altersentlastungsbetrag: Senioren über 64 können Einkünfte aus Nebenjobs, Riester-Rente, Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen um den Altersentlastungsbetrag mindern. Ab 2012 werden für Neurentner 1.368 Euro zeitlebens anerkannt.
• Haushaltsnahe Dienstleistungen: Für Haushalts- und Pflegehilfen können bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Zusätzlich akzeptiert der Fiskus für Handwerkerleistungen 20 Prozent der Aufwendungen, bis maximal 1.200 Euro.

Hohe Benzinpreise: Zehn Tipps, die bis zu 20 Prozent Sprit sparen

Seit Monaten ärgert sich Auto-Deutschland über hohe Benzinpreise. Auch über Pfingsten werden die Ölkonzerne die Spritpreise hoch halten. Sparfüchse können jedoch mit einer angepassten Fahrweise ihren Verbrauch senken. Bis zu einem Fünftel weniger Kraftstoffverbrauch ist möglich. Zehn Tipps, mit denen Sie den Benzinverbrauch drosseln:

1. Richtiges Motoröl: Leichtlauf-Öle kosten zwar einiges mehr, reduzieren aber die Reibung im Motor. Das spart Energie und Benzin. Der Spareffekt liegt je nach Strecke und Automodell zwischen zwei und sechs Prozent.
2. Optimaler Reifendruck: Schon ein Minderdruck von 0,2 bar erhöht den Rollwiderstand und dadurch den Verbrauch. Autofahrer sollten den Reifendruck öfter kontrollieren.
3. Fenster geschlossen halten: Wer mit offenem Schiebedach oder Fenster fährt, verbraucht deutlich mehr Sprit. Besitzer einer Klimaanlage sollten besser diese nutzen, sie erhöht den Energieverbrauch geringer als ein offenes Fenster.
4. Starten ohne Gas: Moderne Motoren springen auch an, wenn man das Gaspedal nicht drückt!
5. Schnell Schalten: Zügiges Beschleunigen und schnelles Hochschalten spart Treibstoff! Schalten sie möglichst noch unterhalb von 2000 Umdrehungen in den höheren Gang. Anfahren mit wenig Gas kostet unnötig viel Benzin.
6. Höchstmöglicher Gang: Alle modernen Autos können bereits bei Tempo 60 im fünften Gang gefahren werden. Erst kurz bevor der Motor zu ruckeln beginnt, sollte man zurückschalten.
7. Schubabschaltung nutzen. Einspritzer-Motoren kappen die Kraftstoffzufuhr, wenn man vom Gas heruntergeht. Dann bremst der Motor den Wagen ohne einen Tropfen zu verbrauchen. Wer auf eine rote Ampel zurollt und dabei früh auskuppelt, verbraucht dagegen so viel Sprit wie im Leerlauf.
8. Motor-Stopp: Moderne Autos machen es vor – sie Stellen bei einem Aufenthalt am Bahnübergang oder an der Ampel den Motor ab. Das erneute Starten (ohne Gas!) schadet der Technik nichts.
9. Vorausschauend fahren: Gleichmäßige Fahrweise spart viel Benzin. Gleiten statt hetzen lautet die Devise, hektische Überholmanöver bringen kaum Vorteile. Tests zeigen immer wieder, dass bei ruhiger Fahrt bis zu 40 Prozent Kraftstoff eingespart werden kann, die Fahrzeit verlängert sich dadurch nur marginal.
10. Motor nicht warmlaufen lassen: Das gilt besonders im Winter. Besser: Scheiben frei kratzen, starten und losfahren.

Auch im Auto selbst steckt Sparpotential. So kostet jedes Kilogramm zusätzliches Gewicht mehr Benzin. Inlineskates oder Fahrradausrüstung sollte man nicht dauerhaft spazieren fahren. Den Dachgepäckträger sollte nur aufschrauben, wenn er wirklich gebraucht wird. Auch regelmäßige Inspektionen sind wichtig, denn sie sorgen für eine effiziente Technik. Alte, verbrauchte Zündkerzen oder verschmutzte Luftfilter erhöhen dagegen den Spritverbrauch. Tipp: Wer seine Fahrtechnik optimieren möchten, der kann ein Spritspartraining absolvieren. Das dauert oft nur ein oder zwei Stunden und bringt aber dauerhafte Ersparnis. Viele Autohersteller bieten solche Trainings für ihre Kunden an. Möglich sind auch Fahrkurse bei Fahrschulen oder Berufsgenossenschaften. Sparfüchse finden im Internet unter www.clever-tanken.de günstige Tankstellen in ihrer Nähe.