Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt derzeit vor gefälschten E-Mails, in denen Empfänger zum Zahlen von Bußgeldern aufgefordert werden. Das KBA versendet weder Bußgeldbescheide noch ist es für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig.

Betrüger tarnen sich immer öfter im offiziellen Gewand. Ob als Finanzamt, Beitragsservice oder Kraftfahrt-Bundesamt, Verbraucher erreichen derzeit vermehrt gefälschte E-Mails, die angeblich von deutschen Behörden stammen. Aktuell machen falsche E-Mails die Runde, die den Absender des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) tragen. Die Schreiben enthalten eine Zahlungsaufforderung wegen eines angeblichen Verkehrsverstoßes. Das Kraftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass die E-Mails weder vom KBA noch einer anderen amtlichen Stelle stammen.
Sollten Sie eine solche Mail erhalten, sollten Sie der Zahlungsaufforderung auf keinen Fall nachkommen. Nach Angaben des KBA handelt es sich um betrügerische Mails, um an Daten oder Geld von Verbrauchern zu kommen.
Keine Bußgeldbescheide vom Kraftfahrt-Bundesamt
Wichtig zu wissen: Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, es ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen gar nicht zuständig. Die zuständigen Bußgeldstellen (Straßenverkehrsämter o.ä.) versenden ihre Zahlungsaufforderungen auch nicht per Mail, sondern ausschließlich auf dem postalischen Weg. Jedem Bußgeldverfahren geht zudem eine Anhörung gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch die zuständigen Behörden voraus, das den Beteiligten in einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem Vorfall zu äußern.
Das sollten Empfänger beachten
Die gefälschten E-Mails enthalten in der Absende-Adresse die Länderkennung @RU. RU steht für Russland. Der angebliche Bußgeldbescheid gibt als Grund Geschwindigkeitsüberschreitung an, eine Datumsangabe soll den vermeintlichen Tag des Verstoßes suggerieren. Ein klares Zeichen für eine Fake-Mail ist außerdem das Fehlen eines Aktenzeichens. Offizielle Bußgeldbescheide enthalten immer ein dazugehöriges Aktenzeichen.
Wichtig: Öffnen Sie den enthaltenen Link, etwa zum Download eines PDFs, nicht! Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er eine Schadsoftware beinhaltet. Leisten Sie in keinem Fall irgendwelche Zahlungen.
Im Schadenfall Anzeige erstatten
Sollten Sie schon auf den Link geklickt und/oder möglicherweise eine Zahlung geleistet oder Kreditkarten-Daten eingegeben haben, erstatten Sie am besten Anzeige bei der Polizei. Das ist vor Ort auf der Dienststelle möglich oder auch im Internet über die jeweils zuständige Onlinewache. Zudem sollten Sie Ihren Computer umgehend auf mögliche Schadsoftware überprüfen.