Im neuen Jahr drohen höhere Sozialabgaben durch den Anstieg des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung. Besonders teuer wird es für Gutverdiener, denn die Beitragsbemessungsgrenzen werden zusätzlich stark angehoben.
Ab Januar 2025 werden die Sozialabgaben für Besserverdiener in Deutschland deutlich steigen. Verantwortlich dafür ist unter anderem die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen. Diese geben an, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Auf Basis der Lohnentwicklung werden die Beitragsbemessungsgrenzen regelmäßig angepasst. Im kommenden Jahr wird die Erhöhung stärker ausfallen als in anderen Jahren, da sich die Löhne und Gehälter überproportional entwickelt haben. Grundlage für die neuen Bemessungsgrenzen sind die Löhne des Jahres 2023, die um durchschnittlich 6,4 Prozent gestiegen sind.
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steigt auf 8.050 Euro
Die gute Einkommensentwicklung hat zur Folge, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 8.050 Euro pro Monat steigt. Das sind 500 Euro mehr als letztes Jahr, gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze West. Gegenüber der Bemessungsgrenze Ost sind es sogar 600 Euro. Die bisherige Unterscheidung zwischen Ost und West entfällt ab 2025, dann gibt es nur noch eine gemeinsame Bemessungsgrenze. Verdienen Sie beispielsweise 8.050 Euro brutto im Monat, müssen Sie künftig 1.497,30 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Das sind rund 100 Euro mehr als 2024. Sollten Sie mehr verdienen, bleibt es bei diesem Maximalbeitrag.
Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung steigt auf 5.512 Euro
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Gutverdiener wegen der höheren Bemessungsgrenze künftig mehr. Der Beitrag für die Krankenversicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem allgemeinen Beitragssatz (2024: 14,6 Prozent) und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Letzter lag 2024 im Bundesdurchschnitt bei 1,7 Prozent, für das kommende Jahr wird eine Erhöhung erwartet. Zwischen den einzelnen Krankenkassen differierte der Beitrag jedoch zwischen 0,98 und 3,28 Prozent. Arbeitgeber und -nehmer teilen sich den Beitrag jeweils zur Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2025 auf 5.512,50 Euro pro Monat. Das sind über 300 Euro mehr als 2024. Die Grenze liegt aktuell bei 5.175 Euro. Außerdem wird die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung auf 6.150 Euro angehoben (2024: 5.775 Euro).