„Jung kauft Alt“ – so lautet der Name einer neuen KfW-Förderung. Mit vergünstigten Baudarlehen will die Bundesregierung junge Menschen motivieren, ältere Immobilien zu erwerben und zu sanieren. Welche Förderung gibt es? Wie sind die Bedingungen?
Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) weisen knapp die Hälfte der zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien in Deutschland eine sehr schlechte Energiebilanz auf und müssen energetisch saniert werden. Genau hier setzt das neue KfW-Darlehen an. Es will junge Familien unterstützen, mit staatlichen Fördermitteln ältere Häuser zu erwerben und klimatechnisch fit zu machen. Familien erhalten beim Erstkauf einer Wohnimmobilie mit schlechter Energieeffizienzklasse (F, G oder H) ein zinsvergünstigtes Darlehen, sofern sie das Objekt innerhalb von 4,5 Jahren nach Erwerb energieeffizient sanieren. Die effektiven Zinssätze des KfW-Darlehens richten sich nach der Laufzeit des Darlehens. Zum Förderstart liegen sie zwischen 0,25 und 3,31 Prozent.
Wer wird gefördert?
Das zinsgünstige Darlehen erhalten Familien oder Alleinerziehende, die eine Immobilie (Haus oder Wohnung) erwerben und zu mindestens 50 Prozent selbst darin wohnen. Dabei darf es sich allerdings nur um die einzige in Deutschland erworbene Wohnimmobilie handeln. Eine Zweitimmobilie ist nicht erlaubt. Zudem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt leben. Das zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr (bei einem Kind), die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Die Kaufimmobilie weist aktuell nur eine Energieeffizienzklasse von F, G oder H aus. Die Käufer verpflichten sich, das Gebäude nach den geforderten Energieeffizienzvorgaben (mindestens Energieeffizienzhaus 70 EE) zu sanieren.
Das KFW-Darlehen 308 ist mit anderen Förderdarlehen der KfW-Bank kombinierbar, zum Beispiel mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 oder verschiedenen Programmen zur energetischen Sanierung. Die Förderung ist nicht möglich, wenn bereits das Baukindergeld (Programm Nr. 424) oder das Programm Wohneigentum für Familien (Nr. 300) in Anspruch genommen wird.
Wie hoch ist der Darlehensbetrag?
Die Höhe des Darlehensbetrags richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Bei einem Kind und einem zu versteuernden Einkommen von maximal 90.000 Euro sind zinsvergünstigte Darlehen bis zu einem Betrag von 1000.000 Euro förderfähig. Bei zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von maximal 100.000 Euro steigt der Darlehensbetrag auf bis zu 125.000 Euro, ab drei Kindern und einem Einkommen von 110.000 Euro (+10.000 Euro für jedes weitere Kind) auf bis zu 150.000 Euro.
- Tipp: Das zu versteuernde Einkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre berechnet – für 2024 also basierend auf den Jahren 2023 und 2022. Änderungen im Einkommen nach diesem Zeitraum werden bei der Beantragung nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Selbst wenn Ihr Einkommen seitdem gestiegen ist und Sie jetzt über der Einkommensgrenze liegen, können Sie trotzdem ein zinsvergünstigtes Darlehen erhalten.
Wie wird das KfW-Darlehen 308 beantragt?
Die Beantragung erfolgt nicht direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, sondern über Banken und Sparkassen, die das Programm anbieten. Wichtig: Der Kreditantrag muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Sobald die KfW die Finanzierung bestätigt hat, stehen die Fördermittel zur Verfügung.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre.
- Die Geburtsurkunden aller minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben.
- Ein gültiger Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweis, der die Energieeffizienzklasse F, G oder H der Immobilie ausweist.
- Nachweise eines Energieeffizienzexperten über die geplanten Sanierungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Energieeffizienz der Immobilie zu verbessern.