Die Bundesregierung hat Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger aufgrund der hohen Energiepreise beschlossen. Die Maßnahmen sind vielfältig und begünstigen verschiedene Gruppen.
Der Ukraine-Krieg und die hohe Inflation treiben die Energie- und Lebensmittelpreise in die Höhe. Dies spüren deutsche Haushalte verstärkt in ihrem Geldbeutel. Insbesondere die unteren Gehaltsgruppen und die Bezieher von Sozialleistungen haben es schwer. Der Staat versucht mit Entlastungsmaßnahmen negative Auswirkungen abzufedern. Was im Einzelnen bereits beschlossen ist:
Neun-Euro-Ticket und Senkung der Spritsteuer
Eine wesentliche Entlastung winkt Autofahrern und Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs. Ab Juni dieses Jahres verzichtet der Fiskus drei Monate lang auf einen Großteil der Energiesteuer bei Benzin und Diesel. In der Folge soll der Benzinpreis um rund 30 Cent je Liter und der Dieselpreis um zirka 14 Cent je Liter sinken. Das funktioniert aber nur, wenn die Tankstellen mitmachen. Besonders günstig wird es für Nutzer von Bussen und Bahnen. Drei Monate werden alle S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse des Nah- und Regionalverkehrs nur 9 Euro pro Monat kosten. Das sogenannte 9-Euro-Monatsticket soll ebenfalls ab Juni starten. Allerdings sehen die kommunalen Verkehrsverbünde noch Schwierigkeiten.
Energiepreispauschale und Kinderbonus
Zur Entlastung von Steuerzahlern gewährt der Staat eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Beschäftigte erhalten das Geld als einmaligen Zuschuss zum Gehalt von ihrem Arbeitgeber, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung entsprechend gesenkt. Das Geld fließt voraussichtlich mit dem September-Gehalt. Wermutstropfen: Die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuer. Familien erhalten zusätzlich einen Kinderbonus von 100 Euro je Kind. Allerdings wird der Zuschuss auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Den höchsten Entlastungseffekt haben somit Haushalte mit geringem Einkommen.
Abfederung sozialer Härten
Menschen, die auf Sozialleistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe oder Asyl-Geld angewiesen sind, erhalten ebenfalls Hilfe. Erwachsene sollen zweimal jeweils 100 Euro bekommen, deren Kinder zusätzlich jeweils 20 Euro. Die erste Zahlung soll ab Juli erfolgen. Für Wohngeldempfänger hat die Regierung einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Lebt eine Person im Haushalt soll es einmalig 270 Euro geben, bei zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person 70 Euro. Für BAföG-Empfänger, für Geförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro. Das Geld wird laut Bundesregierung automatisch auf das Konto überwiesen, der Zeitpunkt steht noch nicht fest. Rund 2,5 Millionen Menschen sollen davon profitieren.
Außerdem hat die Regierung eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für Menschen beschlossen, die Arbeitslosengeld I beziehen. Anspruch darauf haben alle, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Ebenfalls ab Juli entfällt die EEG-Umlage bei der Stromrechnung. Diese Maßnahme gilt dauerhaft. Dadurch wird die Kilowattstunde Strom um 3,72 Euro billiger. Einem Drei-Personen-Haushalt in Deutschland soll dies eine Entlastung von rund 130 Euro im Jahr bringen.
Steuererleichterungen
Arbeitnehmer werden außerdem über verschiedene steuerliche Maßnahmen entlastet. So wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro angehoben. Beschäftigte können künftig pauschal 1.200 Euro statt wie bisher 1.000 Euro bei den Werbungskosten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Außerdem steigt der steuerliche Grundfreibetrag um weitere 363 Euro auf 10.347 Euro. Diese Maßnahme soll vor allem die kalte Progression ausgleichen.
Eine dritte Maßnahme kommt vor allem Pendlern zu Gute: Die Entfernungspauschale steigt ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent. Dies soll höhere Fahrtkosten, die durch die steigenden CO2-Abgaben entstehen, abmildern. Die Regelung greift für die Jahre 2022 bis 2026 und ist unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel gültig. In die gleiche Richtung zielt das von der Ampel-Regierung geplante Klimageld. Es soll staatliche Einnahmen aus der steigenden CO2-Bepreisung an die Bürger zurückleiten. Wie hoch das Klimageld ausfällt und ab wann es gezahlt werden soll, steht allerdings noch nicht fest.