Früher konnte man problemlos große Beträge am Bankschalter einzahlen oder ins Ausland überweisen. Das geht heute nicht mehr. Banken überprüfen inzwischen sehr genau, woher das Geld stammt. Diese Regeln sollten Sie kennen.

Seit 2021 können Bankkunden größere Bargeldbeträge ohne Nachweis der Herkunft nicht mehr einfach bei ihrer Bank einzahlen. Sobald der Betrag 10.000 Euro überschreitet müssen Bankkunden einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorlegen oder unverzüglich nachreichen. Die Belegpflicht gilt auch für Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, sobald die Summe dieser Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.
Achtung: Unabhängig von dieser Grenze kann Ihre Bank allerdings bereits bei niedrigeren Beträgen einen Herkunftsnachweis verlangen, wenn Zweifel an der legalen Herkunft des Bargeldes bestehen. Der Herkunftsnachweis soll bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung helfen.
Für Nichtkunden gelten strengere Regeln
Noch vorsichtiger sind Geldhäuser, wenn Sie kein Konto bei der Bank besitzen, bei der Sie Bargeld einzahlen möchten. In diesem Fall gelten für Sie strengere Vorgaben. Bereits ab 2.500 Euro müssen Sie einen aussagekräftigen Nachweis über die Herkunft des Geldes vorlegen. Dies ist beispielsweise bei der Reisebank der Fall.
Welche Regelungen und Grenzen gelten bei Ausland-Überweisungen?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine Grenzen für SEPA-Überweisungen ins In- und Ausland. Das heißt, dass Sie jeden beliebigen Betrag überweisen können. Dennoch sollten Sie sowohl eventuelle Grenzen in Ihrem Online Banking beachten als auch an die sogenannte AWV-Meldepflicht denken. Dabei handelt es sich um eine Pflicht, die von der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vorgegeben wird. Sie schreibt vor, dass Zahlungen aus dem Ausland nach Deutschland sowie Überweisungen in das Ausland ab einer Höhe von 50.000 Euro der Deutschen Bundesbank zu melden sind (Paragraf 67 ff. AWV). Diese Meldepflicht gilt auch für Überweisungen auf ein eigenes Auslandskonto.
Kostenlose Hotline erleichtert Meldepflicht
Von Ihrem Institut werden Sie auf die Meldepflicht meist über den Kontoauszug hingewiesen. Zum Melden von größeren Auslandsüberweisungen hat die Bundesbank für Privatpersonen eine gebührenfreie telefonische Service-Hotline eingerichtet: 0800/1234-111. Unternehmen können sich auf dem Online-Meldeportal (Allgemeines Meldeportal Statistik, AMS) registrieren und hierüber ihre Zahlungsmeldungen einreichen.