Welche Aufbewahrungsfristen gelten?
In vielen Haushalten füllen Bank- und Versicherungsordner die Regale. Wie schön wäre es da, wenn man von Zeit zu Zeit etwas „Ausmisten“ könnte. Doch darf man Kontoauszüge und Zahlungsbelege einfach wegschmeißen? Die Antwort lautet ja! Denn wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilt, sind Privatpersonen gesetzlich gar nicht verpflichtet, solche Dokumente länger aufzuheben.
Kontoauszüge freiwillig drei Jahre aufbewahren
Trotzdem ist es ratsam, dies einige Jahre lang zu tun. Ein guter Anhaltspunkt ist laut Bankenverband die Verjährungsfrist von drei Jahren, die für die meisten Alltagsgeschäfte gilt. Dabei ist es unerheblich, ob man die Auszüge in ausgedruckter Form oder digital ablegt. Wichtig ist nur, dass man im Zweifelsfall nachweisen kann, dass eine bestimmte Rechnung (Miete, Versicherungsbeitrag oder Strom) tatsächlich bezahlt wurde. Auch können Kontoauszüge dazu dienen, Waren umzutauschen, wenn der Kassenbon nicht mehr zu finden ist. Werden große Käufe getätigt, etwa der Erwerb eines Hauses oder eines Autos, oder gibt es große persönliche Veränderungen mit finanziellen Auswirkungen, wie zum Beispiel eine Hochzeit, so ist es empfehlenswert, die Kontoauszüge aus dieser Zeit länger zu behalten.
Für diese Belege gelten längere Archivierungspflichten
Die Bankexperten weisen darauf hin, dass für bestimmte Rechnungen Archivierungspflichten vorgeschrieben sind, nicht selten sogar bis zu zehn Jahren. Diese Zeitspannen sind einzuhalten:
2 Jahre: Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück oder eine Immobilie betreffen, müssen generell zwei Jahre lang archiviert werden. Dies ist vor allem für Eigenheimbesitzer wichtig. Auch wer eine Pflege- oder Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen möchte, muss die entsprechenden Kontoauszüge mindestens zwei Jahre aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
6 Jahre: Eine gesetzliche Vorschrift besteht auch für Privatpersonen mit Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr. Diese Grenze bezieht sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Zinsen und Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie auf sonstige Einkünfte im Sinne des Paragrafen 22 Einkommensteuergesetz. Für Kontoauszüge gilt hierfür eine besondere Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Dies hat wiederum steuerliche Hintergründe.
10 Jahre: Noch strengere Regeln gelten für Unternehmer. Sie sind zur Buchhaltung verpflichtet und müssen laut Bankenverband die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für Kontoauszüge einhalten.
Kann man Kontoauszüge nachfordern?
Wer Kontoauszüge nicht mehr auffindet, kann diese bei der Bank anfordern. Was das kostet, steht im jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis des Geldinstituts. Bei einem Online Banking-Konto können die Inhaber zumeist selbst für mehrere Jahre rückwirkend auf die Auszüge zugreifen und diese ausdrucken. Tipp: Viele Banken bieten an, Kontoauszüge digital in einem Online-Postfach oder -Archiv zu speichern.