Viele (Ehe-)Partner lagern ihr Vermögen in getrennten Depots. Doch ist das sinnvoll? Ein Gemeinschaftsdepot ist häufig die bessere Wahl. Wie funktioniert das und welche Vorteile können Anleger erwarten?
Viele (Ehe-)Paare sparen gemeinsam und sorgen auch gemeinsam fürs Alter vor. Soll mit Wertpapieren Vermögen aufgebaut werden, benötigen Paare ein Wertpapierdepot bei der Bank. Am effektivsten geht dies mit einem gemeinsamen Depot, auf das beide Partner Zugriff haben. Im Gegensatz zu getrennten Depots hat ein sogenanntes Gemeinschaftsdepot den Vorteil, dass nur einmal Depotkosten anfallen und sich das Paar die Verwaltung des Depots teilen kann. Jeder Partner besitzt ein Zugriffsrecht und kann beispielsweise im Krankheitsfall für den anderen Partner oder die Partnerin einspringen.
Und- oder Oder-Depot – wo liegen die Unterschiede?
Ähnlich wie bei Gemeinschaftskonten stehen auch bei Gemeinschaftsdepots zwei Varianten zur Wahl: das „Und-Depot“ sowie das „Oder-Depot“. Beim „Und-Depot“ können beide Depotinhaber nur gemeinsam agieren. Will ein Partner auf das Depot zugreifen und eine Transaktion auslösen, muss der andere zustimmen. Dies kann Nachteile mit sich bringen, zum Beispiel, wenn man kurzfristige Kursschwächen zum Kauf von Aktien oder Fondsanteilen nutzen möchte, der andere Partner aber nicht zeitnah erreichbar ist. Andererseits spricht für das „Und-Depot“, dass keine Veränderung ohne das Mitwissen des anderen Partners vorgenommen werden kann. Beide Partner sind jederzeit über sämtliche Depotaktivitäten informiert.
Nicht so beim „Oder-Depot“: Bei dieser deutlich weiter verbreiteten Depot-Variante können beide Seiten unabhängig voneinander auf das Depot zugreifen und jederzeit – ohne Mitwissen des anderen – Transaktionen auslösen.
Finanzamt macht keinen Unterschied
Dem Finanzamt ist es egal, für welches Depot Sie sich entscheiden. Es behandelt Gemeinschaftsdepots so, als ob das dort investierte Vermögen beiden Inhabern gemeinsam gehört. Wenn jeder Partner stets zu gleichen Teilen in das Depot einzahlt und Auszahlungen nur auf ein Gemeinschaftskonto vorgenommen werden, sind keine weiteren Vorkehrungen zu treffen. Dann sind die Eigentumsverhältnisse klar.
Bringt ein Partner jedoch sehr große Summen in das Depot ein, der andere nur wenig, kann ein Depotvertrag sinnvoll sein. Denn die Hälfte des Mehrbetrags kann als Schenkung an den anderen gelten. Das Finanzamt fordert in diesem Fall Schenkungssteuer. Der Freibetrag für Eheleute und eingetragene Partner bzw. Partnerinnen liegt bei 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren.
Auch im Erbfall kann sich ein Depotvertrag lohnen: Verstirbt einer der Depotmitinhaber, wird dessen Anteil am Depot so behandelt, wie es gesetzlich oder im Testament geregelt ist. Gibt es außer dem überlebenden Partner noch weitere Erben, können mit einem Depotvertrag mögliche Streitigkeiten darüber vermieden werden, wem welche Anteile gehören oder wer wieviel Vermögen in das Depot eingebracht hat.