Gute Nachrichten für Sparer und Anleger: Der Sparer-Pauschbetrag wird zum neuen Jahr erhöht. Damit können Anleger mehr Zinsen und Dividenden steuerfrei vereinnahmen. Die bestehenden Freistellungsaufträge werden von Banken, wie der Credit Europe Bank, automatisch angepasst.
Höherer Freibetrag für Sparer ab 2023
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen zum 1. Januar 2023 zu erhöhen. Konkret steigt der Freibetrag von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu diesen Grenzen können Sparerinnen und Sparer dann Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen.
Beispiel: Wer 50.000 Euro zu 2,0 Prozent Zinsen angelegt hat und dafür 1.000 Euro Zinsen pro Jahr kassiert, der musste bislang 199 Euro davon versteuern. Bei 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag gingen so gut 52 Euro ans Finanzamt verloren, gegebenenfalls kam noch die Kirchensteuer dazu. Ab 2023 geht das Finanzamt bis 1.000 Euro Zinsertrag leer aus.
Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst
Das Gute: Haben Privatanleger bereits einen Freistellungsauftrag bei ihrem Geldinstitut eingereicht, um die Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungsteuer zu erhalten, müssen sie nichts weiter unternehmen. Denn die bestehenden Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst.
Bei der Credit Europe Bank geschieht dies folgendermaßen:
- Die maximalen Freibeträge von derzeit 801 Euro für Einzelpersonen, bzw. 1602 Euro bei zusammen veranlagten Lebenspartnern werden zum 01. Januar 2023 auf 1000 Euro bzw. 2000 Euro angehoben.
- Freistellungsaufträge, die Sie auf niedrigere Beträge ausgestellt haben, werden zum 01. Januar 2023 prozentual um 24,844% erhöht.
- Ab dem 03.01.2023 können Sie Änderungen zu Ihrem Freistellungsauftrag auch im Credit Europe Online Banking vornehmen und individuell anpassen.
Freibeträge können jederzeit geändert werden
Hat ein Sparer Freistellungsaufträge bei mehreren Banken erteilt, braucht er ebenfalls nichts zu tun. Besteht zum Beispiel ein Auftrag über 500 Euro bei Bank A und 301 Euro bei Bank B, so wird Kreditinstitut A den Auftrag automatisch auf 624,22 Euro erhöhen und das Kreditinstitut B auf 375,78 Euro. Anleger können die neue Höhe ihres Sparer-Pauschbetrags aber auch jederzeit anders aufteilen und ihre Freistellungsaufträge individuell anpassen.
Wichtig: Sofern Sie noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, sollten Sie dies nun tun. Damit verhindern sie, dass ein Teil der Kapitalerträge aus Dividenden und Zinsen sowie Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren zunächst beim Finanzamt landet und erst später über der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden können.