Höhere Steuerfreigrenze bei privaten Verkäufen

Bücher, Fahrräder, Kindersachen – viele Haushalte verkaufen gebrauchte Gegenstände auf Verkaufsportalen. Wer regen Handel betreibt, muss unter Umständen Steuern zahlen. Ein neues Gesetz verschafft jetzt mehr Spielraum für steuerfreie Einnahmen.