Manche Steuerportale zahlen ihren Nutzern unmittelbar nach Abgabe der Steuererklärung einen Teil der errechneten Erstattung aus. Der offene Rest kommt später vom Finanzamt. Die Sofortauszahlung hat allerdings einen stolzen Preis.
Knapp 13 Millionen Steuerpflichtige erhielten für das Jahr 2022 eine Steuererstattung vom Finanzamt. Diese lag laut Statistischem Bundesamt im Schnitt bei 1.095 Euro. In über zwei Prozent aller Fälle betrug die Erstattung sogar mehr als 5.000 Euro. Die Chancen stehen also gut, über die Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.
Damit Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht so lange auf ihr Geld warten müssen, bieten einige Steuer-Hilfsportale und Steuer-Apps einen besonderen Service: Sie zahlen Nutzern unmittelbar nach Abgabe der bei ihnen erstellten Steuererklärung einen Teil der errechneten Erstattung aus. Die schnelle Auszahlung hat allerdings ihren Preis. Bis zu 20 Prozent der Steuererstattung fordern die Portale als Honorar, so der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). „Eine recht teure Angelegenheit", findet Jana Bauer vom BVL. Vor allem, wenn lediglich die Steuererklärung übermittelt wird und keinerlei Beratung erfolgt.
Steuerliche Beratung oft Fehlanzeige
Der BVL empfiehlt daher unbedingt einen Blick ins Kleingedruckte des Vertrages zu werfen. Darin sollte zum Beispiel stehen, was passiert, wenn das Finanzamt von der selbst errechneten Summe abweicht und auf eine niedrigere Erstattung kommt. Und was passiert in diesem Fall mit der bereits erhaltenen Sofortauszahlung? Entscheidend sei auch, wie transparent sich das Steuer-Portal präsentiert, ob bei Rückfragen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und ob in irgendeiner Form eine Beratungsleistung angeboten wird. Das kann unter anderem wichtig werden, wenn bei der Abgabe der Steuererklärung über das Portal etwas schiefläuft.
Steuerpflichtige sollten sich außerdem bewusst machen: Hat das Finanzamt Rückfragen zu der eingereichten Steuererklärung, sind sie oft auf sich allein gestellt. „Diese Arbeit nimmt einem das Steuer-Portal nicht ab“, sagt Bauer. Ob sich zumindest jene Steuer-Portale, hinter denen eine Steuerberatungskanzlei steckt, um mögliche Rückfragen des Finanzamts kümmern, sollten Nutzerinnen und Nutzer im Vorfeld klären.
Spätestens die Überprüfung des vom Finanzamt ausgestellten Steuerbescheids bleibt jedoch in vielen Fällen den Steuerpflichtigen selbst überlassen. Und das kann wichtig werden. „Erkennt das Finanzamt einen Posten nicht an, sollte der oder die Steuerpflichtige dagegen vorgehen und rechtzeitig Einspruch einlegen“, rät Bauer. Aus ihrer Sicht ist die Nutzung von Software eher für einfach gelagerte Steuerfälle und IT-affine Menschen geeignet. In komplizierteren Fällen kann es ratsam sein, sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden.