Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Neuerungen und Gesetzesänderungen. Verbraucher erhalten mehr Rechte, müssen aber auch neue Pflichten und Lasten wegen des klimafreundlichen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft tragen.
Große Auswirkungen auf die Haushaltskasse von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben die Beschlüsse der Bundesregierung zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024. Vor allem die Erhöhung der CO2-Abgabe dürfte das Leben insgesamt verteuern. Die Neuerungen im Einzelnen:
CO2-Abgabe
Die CO₂-Abgabe auf fossile Energie ist zum neuen Jahr von 30 auf 45 Euro je Tonne Kohlendioxid gestiegen. Das hat Auswirkungen auf den Verbrauch von Strom, Gas, Heizöl und Kraftstoff. Erste Berechnungen zeigen, dass eine vierköpfige Familie, die 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr verbraucht, mit Mehrkosten von 60 Euro pro Jahr rechnen muss. Beim Strom macht sich der Wegfall des Bundeszuschusses zu den Netzentgelten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro bemerkbar. Statt 3,19 Cent je Kilowattstunde Strom rechnen die Netzbetreiber nun mit einer Verdoppelung der Netzentgelte auf 6,68 Cent je Kilowattstunde. Eine Familie mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden Strom muss dadurch rund 102 Euro jährlich zusätzlich berappen. Die Mehrwertsteuer kommt noch hinzu.
Gebäude-Energie-Gesetz
Zum 1. Januar 2024 trat das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft. Es legt fest, dass bestehende Öl- und Gasheizungen noch bis Ende 2044 betrieben werden dürfen. Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Bio-Öl, Biogas oder Holzpellets betrieben werden. Wärmepumpen, die Umweltwärme zum Heizen nutzen (aus Luft, Erde oder Wasser), oder sogenannter grüner Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien aus Wasser hergestellt wird, sind ebenfalls erlaubt. Der Nachweis über die 65 Prozent erfolgt durch Heizungssachverständige oder durch den Einbau förderfähiger Heizungssysteme. Die staatliche Förderung kann bis zu 70 Prozent der Kosten betragen. Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme steigt ab März 2024 von 7 Prozent wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent.
Neue Sammelklagen für Verbraucher
Mit dem Verbraucherdurchsetzungsgesetz (VDuG) wurde die sogenannte Abhilfeklage als neue Form der Sammelklage eingeführt. Das neue Instrument ermöglicht es Organisationen wie den Verbraucherzentralen, kollektiv Leistungen für Verbraucher vor Gericht zu erstreiten, beispielsweise Entschädigungen aufgrund von Flugausfällen oder Rückzahlungen aufgrund von Preiserhöhungen wegen unwirksamer Klauseln. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sind. Positiv: Betroffene können sich bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung nachträglich noch in das Klageregister eintragen.
Beschwerdemöglichkeit über digitale Dienste
Ab dem 17. Februar 2024 gilt EU-weit der „Digital Services Act“(DSA). Damit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Beschwerdemöglichkeiten bei Verletzungen von Regeln im Internet. Nutzer können zum Beispiel künftig leichter illegale Inhalte melden, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Wird der Zugang zum Account gesperrt, müssen Anbieter dies begründen, die Entscheidung muss überprüfbar sein. Werbung von Online-Plattformen darf künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten wie politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit ausgespielt werden. Die Plattformen müssen jegliche Werbung als solche kennzeichnen und darüber informieren, wer dafür bezahlt. Die Überwachung und Durchsetzung des DSA gegenüber sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen erfolgt durch die EU-Kommission. In Deutschland fungiert die Bundesnetzagentur als Koordinator und Beschwerdestelle.
Einwegpfand ausgeweitet
Seit 1. Januar wird auf bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen 25 Cent Einwegpfand erhoben. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. Durch die Neuregelung sollen mehr Getränkegefäße recycelt werden und weniger Verpackungsmüll in der Umwelt landen.
GKV Zusatzbeitrag steigt
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, ist zum Jahreswechsel um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent gestiegen. Jede Krankenkasse entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt.
E-Rezept ersetzt das Rosa-Rezept
Seit Jahresanfang sind Ärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung verpflichtet, anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente ein elektronisches Rezept auszustellen. Das E-Rezept wird nach der digitalen Ausstellung in der Arztpraxis verschlüsselt in einem zentralen E-Rezept-Server gespeichert. Von diesem wird es beim Einlösen in der Apotheke abgerufen. Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept auf drei Wegen einlösen: Entweder über die elektronische Gesundheitskarte oder über die spezielle E-Rezept-App der Gematik, der nationalen Agentur für Digitale Medizin, oder mit einem einfachen Papierausdruck samt E-Rezept-Code. Beim Einlösen via E-Rezept-App, benötigen Sie neben der Gesundheitskarte auch eine PIN von der