Arbeitnehmer und Eltern werden 2021 deutlich entlastet
2021 ist ein Jahr der Steuerentlastung: Für 90 Prozent der deutschen Steuerzahler entfällt laut Bundesregierung der Solidaritätszuschlag, zugleich steigen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, der Vorsorgehöchstbetrag sowie das Kindergeld. Arbeitnehmer, Selbstständige und viele Familien dürfen sich also über deutlich mehr netto auf ihrem Konto freuen. Allein der Wegfall des Solidaritätszuschlags bringt Ehepaaren bis zu 1.000 Euro Entlastung. Die Verbesserungen im Einzelnen:
Solidaritätszuschlag: Um Gering- und Mittelverdiener zu entlasten, steigen die Einkommensgrenzen, ab denen der Solidaritätszuschlag erhoben wird. Ledige zahlen künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 73.000 Euro Solidarbeitrag, Verheiratete ab etwa 151.000 Euro. Damit entfällt der Soli-Zuschlag für rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen. Zugleich wird eine sogenannte Milderungszone eingeführt, ab der ein geminderter Solidaritätszuschlag anfällt. Dies gilt für Einkommen zwischen 73.000 und 109.000 Euro für Alleinstehende bzw. 151.000 und 221.000 Euro für Verheiratete. Höhere Einkommen profitieren nicht mehr.
Grundfreibetrag: Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag im kommenden Jahr um 336 Euro auf dann 9.744 Euro. Dieses Jahr lag er bei 9.408 Euro. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht durch fällig werdende Steuern gemindert wird.
Kindergeld und Kinderfreibetrag: Zum 1. Januar 2021 erhalten Eltern pro Kind 15 Euro mehr Kindergeld. Damit steigt der Zuschuss für das erste und zweite Kind auf je 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf 250 Euro. Parallel dazu werden Familien mit höheren Einkommen, die nicht vom Kindergeld profitieren, steuerlich entlastet. Der sogenannte Kinderfreibetrag steigt um mehr als 500 Euro auf insgesamt 8.388 Euro. Dieser Teil des Einkommens wird genau wie der Grundfreibetrag nicht besteuert.
Vorsorgehöchstbetrag: Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen klettert von 25.046 (Ledige) bzw. 50.092 (Verheiratete) in 2020 auf 25.787 bzw. 51.574 Euro in 2021. Steuerlich absetzbar davon sind im kommendem Jahr 92 Prozent, in 2020 liegt dieser Anteil noch bei 90 Prozent. Die Verbesserungen bewirken, dass zum Beispiel der Steuerbonus bei Einzahlungen in eine Basis- oder Rürup-Rente um über 1.000 Euro ansteigt. Vorsorgesparer können dann fast 24.000/48.000 Euro beim Finanzamt geltend machen.
Verbesserungen zur Alterssicherung nutzen
Die vielen Verbesserungen im kommenden Jahr sollten Arbeitnehmer zum Anlass nehmen, ihre Alterssicherung zu überprüfen. Es ist kein Geheimnis, dass die gesetzlichen Rentenleistungen kaum ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter im gleichen Umfang fortzuführen. Ohne zusätzliche Privatvorsorge drohen Abstriche bei der Lebensqualität. Die Steuererleichterungen eröffnen die Chance, die eigene Alterssicherung zu optimieren, ohne dass unterm Strich der finanzielle Aufwand höher wird. Neben geförderten Rentenformen bieten vor allem Fondssparpläne attraktive Möglichkeiten zum Aufbau von Alterskapital an. Fonds und ETFs sind kostengünstig, bieten hohe Flexibilität und eröffnen Anlegern überdurchschnittliche Renditechancen.