Seit Anfang August 2021 gelten neue Regeln für Bankkunden und Goldkäufer. Bei Barzahlungen von über 10.000 Euro auf ein Bankkonto ist jetzt ein Herkunftsnachweis erforderlich. Wird Gold in ein Schließfach hinterlegt, sind die Nachweispflichten noch strenger.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge der Geldwäschebekämpfung die Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute angepasst. Demnach sind Bankkunden ab dem 8. August dazu angehalten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft großer Geldbeträge ab 10.000 Euro vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen. Der Herkunftsnachweis soll bei der Bekämpfung von Geldwäsche helfen.
Die Regelung gilt auch bei mehreren Einzahlungen, wenn der Gesamtbetrag die Grenze von 10.000 Euro überschreitet. Für andere Bartransaktionen, wie beispielsweise den Kauf von Edelmetallen oder den Währungsumtausch, gilt die Nachweispflicht bereits ab einem Gesamtwert von 2.500 Euro, wenn die entsprechenden Geschäfte nicht bei der Hausbank getätigt werden. Kann eine Kundin oder ein Kunde keinen Nachweis über die Herkunft des Geldes vorlegen, muss die Bank die Transaktion ablehnen.
Welche Belege sind erlaubt?
Als geeignete Belege erkennt die Finanzaufsicht unter anderem aktuelle Kontoauszüge an, die eine Barauszahlung von einem anderen Konto belegen, außerdem Verkaufs- und Rechnungsbelege, Quittungen sowie Erbnachweise oder Schenkungsverträge. Wichtig ist, dass Sie eine logische Erklärung für die große Bargeldsumme vorbringen können. Das könnte beispielsweise eine kürzliche Heirat sein, wenn Sie auf der Hochzeitsfeier viel Bargeld erhalten haben, welches Sie im Anschluss einzahlen möchten.
- Tipp: Sollten Sie keine Belege für Ihr Geld haben, können Sie überlegen, diese noch zu beschaffen. Haben Sie beispielsweise erst kürzlich etwas privat verkauft? Fragen Sie bei der Käuferin oder dem Käufer an, ob sie bzw. er Ihnen den Erhalt der Ware quittieren kann. Haben Sie mit wiederholten Abhebungen am Automaten Bargeld zu Hause angesammelt, so können Sie die Herkunft des Geldes beispielsweise mit Ihren Kontoauszügen nachweisen.
Was ist mit Geschäfts- und Firmenkunden?
Firmenkundinnen und -kunden zahlen oft nach Geschäftsschluss größere Geldbeträge bei einer Sparkasse oder einer Bank ein. Das trifft vor allem auf Restaurants, Friseursalons und andere Geschäfte zu, die ihre Tageseinnahmen zur Bank bringen. Diese gewerblichen Kundinnen und Kunden sind im Normalfall vom Herkunftsnachweis nicht betroffen. Nötig wird die Nachweispflicht allerdings dann, wenn die Bartransaktion wesentlich vom übrigen Einzahlungsverhalten abweicht.
Sind Einkäufe über 10.000 Euro in bar verboten?
In Deutschland gibt es aktuell noch keine flächendeckende Obergrenze für das Bezahlen mit großen Bargeldsummen. Die EU-Kommission hat allerdings angekündigt, dass sie künftig ein Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro für alle Mitgliedsstaaten durchsetzen möchte. Noch ist es aber nicht so weit. Erst muss die Mehrheit im Rat der Mitgliedsstaaten und im Europaparlament dafür stimmen.